Handels- und Vermittlungsgeschäfte

Mit der Genehmigung wird die Vornahme eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts gestattet. Die Genehmigung muss für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft erneut beantragt werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Handels- und Vermittlungsgeschäften besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Pauschalgenehmigung. Darüber hinaus sind bestimmte Formen von Handels- und Vermittlungsgeschäften durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 20 allgemein genehmigt.

Anträge auf Handels-/Vermittlungsgeschäfte können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 Ausfuhr-Systems online gestellt werden.

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