Nullbescheid

Für die Beantragung eines sogenannten „Nullbescheids“ gibt es kein gesondertes Formular. Vielmehr kann man einen „Nullbescheid“ mit dem Antrag auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung beantragen. Bitte tragen Sie in diesem Fall im Feld 16 (Ausfuhrlisten-Nummer) das Wort „Null“ ein.

Ergibt sich bei der Überprüfung des Antrags, dass für das Vorhaben tatsächlich keine Genehmigungspflicht besteht, erteilt das BAFA einen sogenannten „Nullbescheid“. Der Nullbescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte Ausfuhrvorhaben und ist nicht übertragbar.

Anträge auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung bzw. Nullbescheide können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 Ausfuhr-Systems online gestellt werden.

Informationen zum Thema

Publikationen

Die folgenden Fragebögen sollen Sie und das BAFA bei der Erfassung von Werkzeugmaschinen und den dazugehörigen numerischen Steuerungen durch die Güterlisten der EU-Dual-Use-VO unterstützen. Bei Verwendung der Fragebögen in der jeweils aktuellen Fassung werden so unnötige Rückfragen vermieden. Damit kann eine schnelle und reibungslose Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Formulare

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