Voranfrage/Sonstige Anfrage
Voranfrage
Mit einer Voranfrage kann rechtsverbindlich geklärt werden, ob für ein in Aussicht stehendes, aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben, eine Genehmigung erteilt werden könnte. Die positive Entscheidung über die Voranfrage ist somit nicht mit der Genehmigung gleichzusetzen. Sofern das Ausfuhrvorhaben realisiert werden soll, muss der Ausführer unter Verweis auf die bereits getroffene Entscheidung die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung beantragen. Bei Vorliegen einer im Wesentlichen unveränderten Sach- und Rechtslage wird die Genehmigung dann erteilt.
Anträge auf Voranfrage können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2-Ausfuhr-Systems online gestellt werden.
Sonstige Anfrage
Sonstige Anfragen dienen zur Klärung von z. B.:
- Empfängeranfragen im Zusammenhang mit der Terrorverordnung
- Güteranfrage zur Klärung der Einstufung im Embargofall
- Güter und Empfängerkombination auch in andere Länder, zur Einschätzung der Genehmigungspflicht und Einstufung.
Sofern Sie bereits zu dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2-Ausfuhr-System registriert sind, ist die Sonstige Anfrage mit diesem System einzureichen. Für die Registrierung im ELAN-K2-Ausfuhr-System ist die Angabe Ihrer EORI-Nummer erforderlich. Wenn Ihnen z. B. noch keine EORI-Nummer von den Zollbehörden zugeteilt wurde, können Sie die Sonstige Anfrage auch mittels dem „Kontaktformular Ausfuhrkontrolle“ übermitteln.
In welchen Fällen kann die Sonstige Anfrage nicht verwendet werden?
- Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung für eine bestehende Genehmigung beantragen wollen. Bitte laden Sie in diesen Fällen ein Dokument zum Vorgang hoch.
- Klärung allgemeiner Fragen im Rahmen der Rechtsauslegung ohne konkreten Empfänger und Güterbezug. Verwenden Sie in diesen Fällen das „Kontaktformular Ausfuhrkontrolle“.
Sonstige Anfragen können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2-Ausfuhr-Systems online gestellt werden.
Informationen zum Thema
Publikationen
Die folgenden Fragebögen sollen Sie und das BAFA bei der Erfassung von Werkzeugmaschinen und den dazugehörigen numerischen Steuerungen durch die Güterlisten der EU-Dual-Use-VO unterstützen. Bei Verwendung der Fragebögen in der jeweils aktuellen Fassung werden so unnötige Rückfragen vermieden. Damit kann eine schnelle und reibungslose Antragsbearbeitung gewährleistet werden.
- Fragebogen zur Erfassung von Koordinatenmessmaschinen (PDF, 156KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Fragebogen zur Erfassung von Drehmaschinen (Position 2B001a) (PDF, 246KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Fragebogen zu Fräsmaschinen (Position 2B001b und 2B201a) (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Fragebogen zur Erfassung von Schleifmaschinen (Position 2B001c und 2B201b) (PDF, 255KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Fragebogen zu Software für numerische Steuerungen (Position 2D002) (PDF, 161KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Formulare