EORI-Nummer

Flagge der Europäischen Union Quelle: © iStock.com/instamatics

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten ersetzt als in der gesamten Europäischen Union gültige Beteiligtenidentifikation die deutsche Zollnummer. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.

Die EORI-Nummer wird für alle im Bereich Ausfuhrkontrolle verwendeten Formulare und für die Registrierung zu dem vom BAFA angebotenen elektronischen Antragssystem ELAN-K2 benötigt.

Auch Privatpersonen, die genehmigungspflichte Güter ausführen wollen, müssen im Besitz einer gültigen EORI-Nummer sein.

Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

Die EORI-Nummer wird nicht vom BAFA vergeben, sondern muss förmlich bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls unter den folgenden Links:

Informationen zur EORI-Nummer

Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection