Zertifizierung

Zertifizierung gemäß der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG)

Aktenordner und Stempel Quelle: © Fotolia.com/DOC RABE Media

Am 10. Juni 2009 wurde die Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 („Verteidigungsgüterrichtlinie“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste innerhalb der EU.

Auf Antrag und bei Vorliegen festgelegter Voraussetzungen kann bestimmten Unternehmen vom BAFA auf Grundlage der Richtlinie ein Zertifikat erteilt werden. Dabei können zertifizierte Unternehmen unter Nutzung Allgemeiner Genehmigungen beliefert werden, sofern der Mitgliedstaat der EU, aus dem die Güter an das zertifizierte Unternehmen in  Deutschland verbracht werden sollen, eine entsprechende Allgemeine Genehmigung gemäß der Verteidigungsgüterrichtlinie erlassen hat. Eine solche Allgemeine Genehmigung kann auf Grundlage des Art. 5 Abs. 2b der Verteidigungsgüterrichtlinie erlassen werden. Zertifikate werden nur solchen Unternehmen erteilt, die im Hinblick auf die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Bestimmungen zuverlässig sind (das heißt, Nachweis eines innerbetrieblichen Exportkontrollsystems), die über die Fähigkeit zur System- bzw. Teilsystemintegration verfügen  und die unter die Richtlinie fallende Verteidigungsgüter tatsächlich herstellen und in Verkehr bringen.

In Umsetzung des Art. 5 Abs. 2a und b der Verteidigungsgüterrichtlinie wurden am 20. Juni 2012 die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 26 und Nr. 27 bekannt gemacht. So begünstigt die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 Verbringungen ausgewählter Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste an Unternehmen (Empfänger) innerhalb der EU, die gemäß Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie zertifiziert wurden.

Verzeichnis der zertifizierten Empfänger

Im Register der zertifizierten Rüstungsunternehmen (CERTIDER – Datenbank der Europäischen Kommission) finden Sie Informationen über die gemäß der Verteidigungsgüterrichtlinie  zertifizierten Unternehmen.

Dieses Register enthält eine Liste der für die Zertifizierung zuständigen Behörden, die Liste der zertifizierten Unternehmen, Zertifikatsdaten, Informationen über die von den Mitgliedstaaten erlassenen Allgemeinen Genehmigungen und Links zu den einschlägigen Rechtsvorschriften.

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