Aufgaben

Eine Hand mit Stift schreibt etwas auf eine Pinnwand Quelle: © iStock/baona

Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.

Die Aufgaben im Detail

Zielsetzung

Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-use-Güter). Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Waren, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. So kann man beispielsweise mit einer Fräsmaschine Bauteile für zivile, aber auch für militärische Produkte bearbeiten.

Die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung orientiert sich im Rahmen gesetzlicher und internationaler Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere soll ihre Sicherheit nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche Exporte sollen in Krisengebieten weder konfliktverstärkend wirken noch dort zu internen Repressionen oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die internationale Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zudem, die auswärtigen Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu belasten.

Die zunehmende Globalisierung lässt effiziente Exportkontrolle nur bei verstärkter internationaler und europäischer Zusammenarbeit zu. Die Bundesrepublik ist zahlreichen internationalen Verträgen und Exportkontrollgremien beigetreten, die der Harmonisierung der Exportkontrollvorschriften und der Genehmigungspolitiken dienen. Von besonderer Bedeutung sind die in den Exportkontrollgremien aufgestellten Güterlisten, die regelmäßig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Die Ausfuhr von Dual-use-Gütern aus der Europäischen Union wurde weitestgehend harmonisiert. Es gilt europäisches Recht. Das BAFA entsendet zu den Sitzungen der Kontrollgremien und der EU-Arbeitsgruppen regelmäßig Experten.

Genehmigungsverfahren

Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.

Genehmigungspflichtig ist die Ausfuhr immer dann, wenn das Gut in einer europäischen oder nationalen Güterliste genannt ("gelistet") ist. Die Spannweite der von den Listen erfassten Güter reicht von Waffen, Munition und deren Produktionseinrichtungen über Materialien, Anlagen und Ausrüstung für kerntechnische Zwecke, Hochleistungswerkstoffe, bestimmte Werkzeugmaschinen, Elektronik, Rechner, Telekommunikation bis hin zu bestimmten Chemieanlagen und Chemikalien.

Neben den Genehmigungspflichten für gelistete Güter gibt es europäische und nationale Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter, die am Verwendungszweck der Güter anknüpfen. Diese sogenannten „catch-all“-Regelungen betreffen in der Regel nur kritische Länder.

Zusätzlich sind unter bestimmten Umständen auch die Leistung von technischer Unterstützung sowie Handels- und Vermittlungstätigkeiten („Brokering“) einer Kontrolle unterworfen.

Genehmigungsfähig ist eine Ausfuhr, wenn die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet werden.

Besonders komplex sind die rechtlichen und administrativen Probleme bei der Genehmigung von Dual-use-Gütern. Diese dienen zwar überwiegend zivilen Zwecken, können aber auch im militärischen Bereich verwendet werden. Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben den weitaus größten Anteil an den vielen Millionen Ausfuhren, die jährlich über die Grenzen gehen, ohne dass in der Regel ihr Verwendungszweck äußerlich unmittelbar erkennbar ist.

Das BAFA trifft die Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehender Informationen über den beabsichtigten Verwendungszweck. In einer Reihe von Fällen trifft das BAFA die Entscheidung erst nach politischer Abwägung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und das Auswärtige Amt. Die Erteilung einer Genehmigung wird auch von der Zuverlässigkeit des Ausführers abhängig gemacht. Hierzu kann das BAFA verlangen, dass der Antragsteller einen Ausfuhrverantwortlichen auf Vorstands- bzw. Geschäftsführerebene benennt.

Kriegswaffenkontrolle

Im Kontext zur Ausfuhrkontrolle steht die Kriegswaffenkontrolle. Zuständige Genehmigungsbehörde ist im Regelfall das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BAFA überwacht sämtliche Bestände von Kriegswaffen anhand von Meldungen und Betriebsprüfungen vor Ort.

Post-Shipment-Kontrollen

Mit Inkrafttreten der Sechsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 14. März 2016 (BAnz. 2016 AT 18.03.2016 V1) und in Ergänzung der strikten Anwendung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wurde das Instrument zur Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen eingeführt. In Kooperation mit den jeweiligen Auslandsvertretungen überprüft das BAFA den Endverbleib deutscher Rüstungsexporte in Drittländern.

Umsetzung von Embargos

Zu den Aufgaben des BAFA gehört es ebenfalls, die Embargobeschlüsse internationaler Gremien, z. B. Waffenembargos der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, administrativ umzusetzen.

Weitere Aufgaben

Das BAFA unterstützt die Ermittlungsbehörden bei ihren Aufgaben: Im Rahmen von Betriebsprüfungs-, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gibt es Stellungnahmen über die Genehmigungspflicht und die Genehmigungsfähigkeit von Ausfuhren ab.

Unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist das BAFA die zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung für Ein- und Ausfuhren von Kernbrennstoffen, sonstigen radioaktiven Stoffen und radioaktiven Abfällen.

Das BAFA erhebt zudem die Meldungen für das Waffenregister der Vereinten Nationen.

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