Ägypten

Mit dem Beschluss 2011/172/GASP vom 21. März 2011, welcher durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt wurde, hat der Rat der Europäischen Union Finanzsanktionen gegen Hosni Mubarak, dessen Angehörige sowie gegen weitere Mitglieder des ehemaligen Regimes Ägyptens erlassen. Hiermit sollten die ägyptischen Behörden bei der Einziehung rechtswidrig verwendeter staatlicher Vermögenswerte unterstützt werden.

Nachdem der Rat zu dem Schluss gekommen ist, dass die Sanktionen ihren Zweck erfüllt haben wurden die Maßnahmen aufgehoben. Grundlage hierfür ist der Beschluss (GASP) 2021/449 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP bzw. die Verordnung (EU) 2021/445 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011.

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