Moldau

Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen

Am 28. April 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/891 angenommen, mit der ein Rahmen geschaffen wurden, welcher die Statuierung von Finanzsanktionen (und Reiseverboten) gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Moldau ermöglicht, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau untergraben.

Der Beschluss wurde durch die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Durch Art. 2 dieser Verordnung werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).

Bereits zuvor hatte die EU mit dem Beschluss 2010/573/GASP eine Rahmenregelung für Reiseverbote gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau verhängt. Zu beachten ist, dass Reisebeschränkungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BAFA fallen. Zurzeit ist jedoch keine Person hierüber gelistet.

Hinweis

Bei Anpassung des Basisrechtsakts wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nur auf die von der EU veröffentlichte, letzte konsolidierte Version verlinkt. Konsolidierte Versionen fassen die im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen von Rechtsakten in einer Textfassung zusammen. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassungen nicht rechtsgültig sind und lediglich Informationszwecken dienen. Die verbindlichen Fassungen der hierin integrierten Rechtsakte sind dem Text der konsolidierten Version vorangestellt.

Technische Anmerkung: Sofern Änderungen des Basisrechtsakts noch nicht in eine konsolidierte Version aufgenommen wurden, zeigt EUR-Lex diese Rechtsakte oberhalb der Verlinkung zum Basisrechtsakt bzw. zur konsolidierten Version an.

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