Moldau
Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen
Am 28. April 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/891 angenommen, mit der ein Rahmen geschaffen wurden, welcher die Statuierung von Finanzsanktionen (und Reiseverboten) gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Moldau ermöglicht, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau untergraben.
Der Beschluss wurde durch die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Durch Art. 2 dieser Verordnung werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).
Bereits zuvor hatte die EU mit dem Beschluss 2010/573/GASP eine Rahmenregelung für Reiseverbote gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau verhängt. Zu beachten ist, dass Reisebeschränkungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BAFA fallen. Zurzeit ist jedoch keine Person hierüber gelistet.
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