Anhänge EG-Dual-use-Verordnung
Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/2268 vom 26. September 2017 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 16. Dezember 2017 in Kraft getreten.
Anhang I
Der Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest, die diejenigen Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-use-Güter“) erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.
Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen.
In Deutschland ist für die Feststellung einer Genehmigungspflicht für Dual-use-Güter deshalb zusätzlich die Ausfuhrliste zu beachten.
Zu beachten sind auch die Allgemeinen Anmerkungen zu Anhang I. In diesen finden sich Regelungen u. a. zu Bestandteilen, Technologien oder Software.
Anmerkung zu Anhang I
Soweit die deutsche Sprachfassung Schreibfehler und ähnliche offenkundige Unrichtigkeiten enthält, obliegt die Berichtigung des Anhangs I der Europäischen Kommission. Bis zu einer derartigen Berichtigung können offenkundige Unrichtigkeiten im Lichte der anderen Sprachfassungen, insbesondere auch der englischen Sprachfassung, die als Bezugsdokument dient, ausgelegt werden.
Redakionelle Unstimmigkeiten im Anhang I (PDF-Version)
In einigen Kopfzeilen der PDF-Version des Anhang I sind bei dem Verweis auf die fortgesetzten Listen-Nummer redaktionelle Unstimmigkeiten aufgetreten.
Gegenüberstellung redaktionelle Unstimmigkeiten und deren KorrekturSeitenzahl (PDF) | Text 2017/2268 | Korrigierter Text |
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30 | 0B001 j. (Fortsetzung) | 0B001 h. (Fortsetzung) |
49 | 0B001 b. (Fortsetzung) | 1C005 b. (Fortsetzung) |
56 | 0B001 a. 2. a. (Fortsetzung) | 1C111 a. 2. a. (Fortsetzung) |
57 | 0B001 a. 4. (Fortsetzung) | 1C111 a. 4. (Fortsetzung) |
58 | 0B001 c. (Fortsetzung) | 1C111 c. (Fortsetzung) |
79 | 0B001 d. (Fortsetzung) | 2B002 d. (Fortsetzung) |
126 | 3A102 b. (Fortsetzung) | 3A201 b. (Fortsetzung) |
140 | 5A001 j. 2. (Fortsetzung) | 5A001 b. 2. (Fortsetzung) |
163 | 6A002 b. b. 2. (Fortsetzung) | 6A002 b. 2. (Fortsetzung) |
Berichtigung im Anhang I
Im Amtsblatt der Europäischen Union L 12, Seite 62 vom 17. Januar 2018 wurde diesbezüglich eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268 veröffentlicht.
Anhänge IIa bis IIg und III
Anhang IIa bis Anhang IIg (PDF, 42KB, Datei ist nicht barrierefrei) (Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union) finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268.
Der Anhang III (Musterformblätter für Genehmigungen) ist in der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 abgebildet.
Anhang IV
Nur wenige Güter des Anhangs I sind innerhalb der Europäischen Union noch genehmigungspflichtig. Diese Güter sind in Anhang IV genannt. Dieser wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268 vom 26. September 2017 neu gefasst.
Veröffentlichung im Amtsblatt
Die Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268 können Sie unter folgendem Link einsehen:
Delegierte Verordnung 2017/2268 vom 26. September 2017
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268
Inhaltsverzeichnis (PDF, 65KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Allgemeine Anmerkungen zu Anhang I (PDF, 83KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abkürzungen Anhang I (PDF, 87KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Begriffsbestimmungen Anhang I (PDF, 149KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 0 – Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung (PDF, 102KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung (PDF, 231KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung (PDF, 215KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik (PDF, 186KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 4 – Rechner (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 5 Teil 1 – Telekommunikation (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 5 Teil 2 – Informationssicherheit (PDF, 97KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 6 – Sensoren und Laser (PDF, 242KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 7 – Luftfahrtelektronik und Navigation (PDF, 130KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 8 – Meeres- und Schiffstechnik (PDF, 108KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe (PDF, 152KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang IIg (PDF, 42KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang IV (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Unverbindlicher Überblick zu den Änderungen im Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung (PDF, 57KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gemeinsames, unverbindliches Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (PDF, 291KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt.
Teil I Abschnitt A und B
Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Abschnitt B der Ausfuhrliste enthält eine Liste national erfasster Dual-use-Güter.
Aktualisierung des Teil I Abschnitt A
Mit der 8. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27. April 2017 (in Kraft getreten am 4. Mai 2017) wurden neben eher redaktionellen Änderungen im Wesentlichen folgende (Unter-) Nummern geändert bzw. neu eingefügt: 0007, 0007a, 0008a40, 0008a41, 0008c3, 0008h, 0009b1 und 0010c.
Teil II
Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Die aktuelle amtliche Fassung finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers als Anlage 1 zur Achten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27. April 2017 (BAnz AT 03.05.2017 V1).
Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27. April 2017
Inhaltsübersicht (PDF, 10KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anwendung der Ausfuhrliste (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt A – Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (PDF, 322KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt B – Liste für national erfasste Dual-use Güter (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen (PDF, 8KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Begriffsbestimmungen (PDF, 115KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gemeinsames, unverbindliches Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (PDF, 291KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Runderlass zur Achten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Fundstelle: BAnz AT 03.05.2017 B1)
Umschlüsselungsverzeichnis
Das vorliegende Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt den Stand der Ausfuhrliste durch die Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27. April 2017 (BAnz AT 03.05.2017 V1), den Stand des Anhang I der EG-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/2268 vom 26. September 2017 (ABl. [EU] 2017), Nr. L 334/1) sowie den Kapiteln des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2018.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Eine entsprechende Prüfung hinsichtlich einer Genehmigungspflicht hat jeder Exporteur vor jeder Ausfuhr vorzunehmen. Das Umschlüsselungsverzeichnis kann aber den Umgang mit der Ausfuhrliste und der Verordnung der Europäischen Union für Dual-use-Güter erleichtern.
Eine eindeutige Zuordnung aller Nummern des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zu den Nummern der Ausfuhrliste ist nicht für alle Güter möglich, da die Systematiken der Güterlisten unterschiedlich sind.
Aus diesem Grund ist das Umschlüsselungsverzeichnis in Sammelpositionen (Allgemeines) und Einzelpositionen (Besonderes) unterteilt.
Zum Umgang mit dem Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie Erläuterungen im Vorwort. Darin wird auch beschrieben, wie mit der Aufteilung im Teil A (Allgemeines) und B (Besonderes) zu jedem Kapitel umzugehen ist.
Sollten Sie sonst immer mit dem EZT arbeiten, finden Sie im Vorwort noch Hintergrundinformationen für die Verwendung, die sowohl für den EZT als auch das Umschlüsselungsverzeichnis gelten.
Vorwort (PDF, 33KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Inhaltsverzeichnis (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt V – Mineralische Stoffe (Kapitel 26 und 27) (PDF, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt VI – Erzeugnisse der chemischen Industrie... (Kapitel 28 bis 38) (PDF, 357KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt VII – Kunststoffe und Waren daraus;... (Kapitel 39 und 40) (PDF, 83KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt X – Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen;... (Kapitel 49) (PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XI – Spinnstoffe und Waren daraus (Kapitel 54 bis 62) (PDF, 85KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XII – Schuhe, Kopfbedeckungen,… (Kapitel 65) (PDF, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XIII – Waren aus Steinen, Gips, Zemet, Asbest,... keramische Waren, Glas... (Kapitel 68 bis 70) (PDF, 61KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XIV – Echte Perlen ..., Edelmetalle, Edelmetalleplattierungen, ... (Kapitel 71) (PDF, 21KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XV – Unedle Metalle und Waren daraus (Kapitel 72 bis 82) (PDF, 198KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XVI – Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektronische Waren,... (Kapitel 84 und 85) (PDF, 536KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XVII – Beförderungsmittel (Kapitel 86 bis 89) (PDF, 77KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XVIII – Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente (Kapitel 90) (PDF, 172KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abschnitt XIX – Waffen und Munition (Kapitel 93) (PDF, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kapitel 98–99 (PDF, 26KB, Datei ist nicht barrierefrei)