Inspektionen

Stilisierte Prüfliste, auf der die Kontrollkästchen mit einem Stift abbgehakt werden Quelle: © iStock/mills21

Ein wesentliches Verifikationselement des CWÜ sind Inspektionen der inspektionspflichtigen Werke. Hierbei handelt sich um eine zusätzlich vertrauensbildende Maßnahme und wird von Inspektoren der OVCW unter Begleitung eines Teams des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Allgemeines Ziel einer Inspektion ist der Nachweis der CWÜ-Vertragstreue der Bundesrepublik Deutschland, das heißt, dass die aus dem Übereinkommen resultierenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Inspektionspflicht

Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, unterliegt das Werk einer Inspektionspflicht. Schwellenwerte, Ankündigungsfrist und Inspektionsdauer sind abhängig von der kontrollierten Chemikalie. Die von einer Inspektion betroffene Firma hat gemäß CWÜAG eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht für Maßnahmen, die während der Inspektion im Rahmen der  Vorgaben des Chemiewaffenübereinkommens notwendig sind.

Mengenschwellen, die eine Inspektionspflicht auslösen
 ChemikalieProduktionVerarbeitungVerbrauch
BOC> 200 t BOC/Werk (Summe aller produzierten Chemikalien)
BOC> 200 t PSF/Betrieb (jeweilige Chemikalie)
Liste 3-Chemikalien (jeweilige Chemikalie)> 200 t/Werk
Liste 2B-Chemikalien (jeweilige Chemikalie)> 10 t/Betrieb> 10 t/Betrieb> 10 t/Betrieb
Liste 2A-Chemikalien (jeweilige Chemikalie)
– BZ> 10 kg/Betrieb> 10 kg/Betrieb> 10 kg/Betrieb
– Amiton> 1 t/Betrieb> 1 t/Betrieb> 1 t/Betrieb
– PFIB> 1 t/Betrieb> 1 t/Betrieb> 1 t/Betrieb
Liste 1-Chemikalien (Summe aller produzierten Chemikalien)≥ 100 g

Im Fall von Mischungen ist die absolute Menge der kontrollierten Chemikalie in der Mischung entscheidend und nicht die Gesamtmenge der Mischung.

Inspektionsarten

Grundsätzlich sind folgende Inspektionsarten zu unterscheiden:

  • Erstinspektionen
  • Routineinspektionen
  • Verdachtsinspektionen

Gegenstand einer Erst- und Routineinspektion sind die Aktivitäten eines Werkes bezüglich der Chemikalien auf einer der genannten Listen beziehungsweise BOC (siehe unten).

Nach einer Erstinspektion unterliegt jedes zu inspizierende Werk in unregelmäßigen Abständen Routineinspektionen.

Neben den Erst- und Routineinspektionen kann die OVCW auf Antrag eines Vertragsstaates auch Verdachtsinspektionen durchführen. Voraussetzung hierfür sind berechtigte Hinweise auf die Nichteinhaltung der Vertragstreue des CWÜ in einem anderen Vertragsstaat. Die Verdachtsinspektion ist nicht an bestehende Meldepflichten (siehe auch "Meldungen" im Bereichsmenü) oder Inspektionspflichten beziehungsweise Jahresmeldungen gebunden und kann an jedem Ort eines Vertragsstaates, also auch außerhalb von meldepflichtigen Werken, durchgeführt werden.

Inspektionsziele

  • Verifikation der Meldungen.
  • Prüfung auf Abwesenheit von Liste1-Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden.
  • Prüfung, dass keine ungemeldeten Tätigkeiten mit Listenchemikalien durchgeführt wurden.
  • Bei Liste 2-Inspektionen wird zusätzlich auf das Sonderziel geprüft, dass die Liste 2-Chemikalie(n) nicht für nach dem CWÜ verbotene Zwecke abgezweigt wurde(n).

Welche Chemikalien unter welche Chemikalienliste fällt erfahren Sie unter dem Bereichsmenüpunkt „Chemikalienslisten“.

Inspektionen mit Probenahme und Analyse

Im Rahmen einer Inspektion kann das Inspektionsteam eine Probenahme und eine anschließende Analyse mit entsprechenden OVCW-Geräten durchführen. Diese Maßnahme stellt einen Sonderfall dar und wird bei der Inspektionsbenachrichtigung entsprechend notifiziert.

Allgemeine Aufgaben des Unternehmens und des BAFA-Begleitteams

Aufgaben des Unternehmens:

  • Stellen eines Inspektionsbeauftragten/Ansprechpartners.
  • Vorstellung der Firma, relevanter Betriebe und Anlagen im Pre Inspection Briefing (PIB).
  • Bereitstellen der notwendigen Daten und Dokumente (zum Beispiel Werksplan, Dokumente zur Buchprüfung, Sicherheitsbestimmungen innerhalb des Werks).
  • Zugangsgewährung zu den inspektionsrelevanten Bereichen des Werks (unter Berücksichtigung von vertraulichen Bereichen).
  • Logistische Mitwirkung beispielsweise Bereitstellung von zwei Büroräumen (einer für das Inspektionsteam mit Telefonanschluss, einer für das BAFA-Begleitteam), Fax, Kopierer, Shredder).

Aufgaben des BAFA-Begleitteams:

  • Einweisung der Firmen in Inspektionsabläufe, notwendige Unterlagen, inspektionsrelevante Anlagen etc. sowie Unterrichtung im Inspektionsfall.
  • Wahrnehmung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Wahrung der Rechte der Firma gegenüber dem Inspektionsteam (zum Beispiel Schutz vertraulicher Firmendaten).
  • Wahrung der Rechte des Inspektionsteams gegenüber der Firma (Erhalt der notwendigen Informationen zum Erreichen der Inspektionsziele).
  • Logistische Vorbereitungen

Liste 1-Inspektionen

Produktion von Liste 1-Chemikalien

Wer ein Werk betreibt, das mehr als 100 Gramm einer oder mehrerer Chemikalie(n) der Liste 1 im Jahr produziert oder im jeweils folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird, ist inspektionspflichtig.

Mischungen

Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 1 % ist und deren Gesamtmenge über der Mengenschwelle der Inspektionspflicht liegt.

Liste 2-Inspektionen

Voraussetzungen

Ein Werk ist inspektionspflichtig, sobald es die in der Tabelle aufgeführten Mengenschwellen überschreitet.

Für Werke mit Liste 2-Chemikalien gilt:

Mengenschwellen für Inspektionen
Liste 2-ChemikalienMengenschwellen für Produktion, Verarbeitung oder Verbrauch pro Jahr
2 A Nr. 1 + 2> 1 t/Betrieb
2 A* Nr. 3> 10 kg/Betrieb
2 B Nr. 4 – 14> 10 t/Betrieb

Eine Inspektionspflicht besteht, wenn eines dieser Kriterien in einem der letzten drei Kalenderjahre erfüllt wurde oder im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich erfüllt wird.

Eine Inspektionspflicht besteht auch, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 1% (Nr. 1 – 3) beziehungsweise > 30 % (Nr. 4 –14) ist und über der Mengenschwelle der Inspektionspflicht liegt.

 Inspektionsziel

  • Überprüfung der Meldedaten
  • Prüfung auf Nichtabzweigung der Liste 2-Chemikalien für nach dem CWÜ verbotene Zwecke
  • Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1-Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden
  • allgemeine Prüfung auf die Meldepflicht von Liste 3- und BOC-Chemikalien

Zeitpunkt der Inspektionen

Erstinspektion

Innerhalb eines Jahres nach Abgabe der ersten Meldung über der Inspektionsschwelle soll das Werk nach Möglichkeit inspiziert werden.

 Routineinspektion

Unabhängig von der oben genannten Regelung für Erstinspektionen besteht grundsätzlich eine Inspektionspflicht, wenn in mindestens einem der drei vorangegangenen Kalenderjahre die Inspektionskriterien erfüllt wurden. Trifft dies für die Jahre nach einer stattgefundenen Erstinspektion zu, können anschließend Routineinspektionen stattfinden.

Beispiel:

  • Inspektionskriterien erfüllt: 2014 und 2015
  • Erstinspektion soll in 2015 erfolgen (innerhalb eines Jahres nach Abgabe der ersten Meldung)
  • mögliche Routineinspektionen können bis 2018 stattfinden (2018: im letzten der drei vorangegangenen Kalenderjahre (2015) wurden die Inspektionskriterien erfüllt)

Somit kann eine Inspektionspflicht auch dann bestehen, wenn die „auslösende“ Chemikalie nicht mehr oder nur noch unter der Mengenschwelle für die Inspektionspflicht gehandhabt wird. Häufigkeit und Umfang dieser Routineinspektionen werden von der OVCW abhängig vom Ergebnis der Inspektion sowie den Merkmalen der relevanten Liste 2-Betriebe  (zum Beispiel flexible Produktion) festgelegt.

 Allgemeiner Ablauf einer Liste 2-Inspektion

Notifikation

Allgemein werden Inspektionen kurzfristig von der OVCW notifiziert. Eine Liste 2-Inspektion wird üblicherweise mittwochs (Erstinspektion) beziehungsweise donnerstags (Routineinspektion) vor der Einreise des Inspektionsteams am darauffolgenden Montag notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.

Ablauf der Inspektion

Nach Ankunft des Inspektionsteams und des BAFA-Begleitteams in der Firma findet am Montag eine Eingangsbesprechung zur Vorstellung des Werks, das Pre Inspection Briefing (PIB) statt. Anschließend beginnen die Inspektionsaktivitäten mit einer Werksbesichtigung. Während der Inspektion finden eine Anlagenbegehung und eine Buchprüfung zum Nachweis der Nichtabzweigung der Liste 2-Chemikalien statt.  Die Inspektionsaktivitäten sind in der Regel am Mittwoch oder Donnerstag abgeschlossen. Danach erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Inspektionsbericht. Mit Unterzeichnung des Inspektionsberichts endet die Inspektion und das Inspektionsteam reist am Donnerstag oder Freitag wieder ab.

Liste 3-Inspektionen

Voraussetzungen

Eine Inspektionspflicht besteht, wenn ein Werk eine Liste 3-Chemikalie in einer Größenordnung > 200 t im letzten Kalenderjahr produziert hat oder im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich produzieren wird.

Eine Inspektionspflicht besteht, wenn der Anteil der in einer Mischung enthaltenen kontrollierten Chemikalie > 30 % ist und über der Mengenschwelle für Inspektionen liegt.

Inspektionsziel

  • Überprüfung der Meldedaten
  • Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1-Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion usw.) bereits gemeldet wurden
  • allgemeine Prüfung auf die Meldepflicht von Liste 2- und BOC-Chemikalien

Auswahl der Inspektionen

Die zu inspizierenden Werke werden von der OVCW nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Zusätzlich berücksichtigt die OVCW neben der jährlich abzugebenden Meldung die geographische Verteilung der Werke. Die Gesamtzahl der jährlich weltweit stattfindenden Liste 3-Inspektionen wird im Haushalt der OVCW festgelegt. 

Allgemeiner Ablauf einer Liste 3-Inspektion

Notifikation

Eine Liste 3-Inspektion wird eine Woche vor der Einreise des Inspektionsteams, in der Regel am Montag der Vorwoche notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.

Ablauf der Inspektion

Nach Ankunft des Inspektionsteams am Montag in der Firma findet eine Eingangsbesprechung zur Vorstellung des Werkes, das Pre Inspection Briefing (PIB), statt. Anschließend beginnen mit einer Werksbesichtigung die Inspektionsaktivitäten, die maximal 24 Stunden dauern (zum Beispiel von Montag 16:00 Uhr bis Dienstag 16:00 Uhr). Dabei werden sowohl die Meldedaten überprüft als auch eine Anlagenbegehung durchgeführt. Im Anschluss an die Inspektionsaktivitäten erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Inspektionsbericht. Mit Unterzeichnung des Inspektionsberichts endet die Inspektion und das Inspektionsteam reist wieder ab (üblicherweise mittwochs oder donnerstags).

BOC-Inspektionen

Neben den Listenchemikalien werden auch nicht gelistete organische Chemikalien, die sogenannten Bestimmte Organische Chemikalien (BOC) kontrolliert. Da es sich bei der Mehrzahl der Liste 1-Chemikalien um fluorierte, phosphororganische beziehungsweise schwefelorganische Verbindungen handelt, gilt ein besonderes Augenmerk den sogenannten PSF- Chemikalien, die die Elemente Phosphor, Schwefel  und Fluor enthalten.

Werke mit BOC- Produktion werden vom CWÜ erfasst, da eine Vielzahl der Anlagen (gegebenenfalls erst nach Umbauten) auch zur Produktion von gelisteten Chemikalien oder anderen toxischen Chemikalien geeignet sein können. Entscheidend sind somit nicht die im Werk produzierten Chemikalien selbst, sondern das vorhandene Synthesepotential. Während bei Liste 2- und Liste 3-Inspektionen neben der Anlagenbeurteilung insbesondere die Tätigkeiten bezüglich der gemeldeten Chemikalie im Vordergrund stehen, konzentriert sich die BOC-Inspektion auf eine Begehung der Produktionsanlagen für organische Chemikalien.

Voraussetzungen

Eine Inspektionspflicht besteht, wenn in einem Werk mehr als 200t BOC oder PSF im Jahr produziert werden. Berücksichtigt werden alle Mischungen mit einem Anteil einer BOC > 50 %.

Inspektionsziel

  • Überprüfung der Meldedaten
  • Prüfung auf Abwesenheit von Liste 1-Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, und so weiter) bereits gemeldet wurden
  • allgemeine Prüfung auf eine mögliche Meldepflicht von Liste 2- und Liste 3-Chemikalien

Auswahl der Inspektion

Die zu inspizierenden Werke werden von der OVCW nach dem Zufallsprinzip unter Berücksichtigung der Meldedaten ermittelt. Die Gesamtzahl der jährlich weltweit stattfindenden BOC-Inspektionen wird im Haushalt der OVCW festgelegt. 

Allgemeiner Ablauf einer BOC-Inspektion

Notifikation

Eine BOC-Inspektion wird im Allgemeinen eine Woche vor der Einreise des Inspektionsteams, in der Regel am Montag der Vorwoche notifiziert. Die jeweils betroffene Firma wird vom BAFA umgehend informiert.

Ablauf der Inspektion

Nach Ankunft des Inspektionsteams am Montag in der Firma findet eine Eingangsbesprechung zur Vorstellung des Werks, das Pre Inspection Briefing (PIB), statt. Anschließend beginnen mit einer Werksbesichtigung die Inspektionsaktivitäten, die maximal 24 Stunden dauern (zum Beispiel von Montag 16:00 Uhr bis Dienstag 16:00 Uhr). Dabei werden eine Anlagenbegehung durchgeführt und die Meldedaten überprüft. Im Anschluss an die Inspektionsaktivitäten erstellt das Inspektionsteam einen vorläufigen Inspektionsbericht. Mit Unterzeichnung des Inspektionsberichts endet die Inspektion und das Inspektionsteam reist wieder ab (üblicherweise mittwochs oder donnerstags).

Detaillierter Informationen zur BOC-Inspektion finden Sie in der „Kurzbeschreibung BOC/PSF-Inspektionen“.

Verdachtsinspektionen

Ein weiteres Mittel zur Überprüfung der Vertragstreue eines Mitgliedsstaats des CWÜ stellen die Verdachtsinspektionen dar. Auslöser einer Verdachtsinspektion ist im Gegensatz zu einer Erst- oder Routineinspektion nicht die Abgabe einer CWÜ-Jahresmeldung sondern das Ersuchen eines Vertragsstaats auf Verdachtsinspektion.

Ein Vertragsstaat kann diese Verdachtsinspektion beantragen, wenn er aufgrund vorliegender Informationen berechtigte Zweifel an der Vertragstreue eines anderen Vertragsstaats hat (zum Beispiel Produktion von Liste 1-Chemikalien zu verbotenen Zwecken). Die Verdachtsinspektion ist somit nicht an bestehende Melde- oder Inspektionspflichten beziehungsweise Jahresmeldungen gebunden und kann daher an jedem Ort eines Vertragsstaates, also auch außerhalb von meldepflichtigen Werken, durchgeführt werden.

Weitere Unterschiede zu Industrieinspektionen sind eine sehr kurze Ankündigungsfrist, ein größeres Inspektionsteam und eine umfangreichere Prüftiefe.

Weltweit wurde bisher noch keine Verdachtsinspektion durchgeführt.

Inspektionsleitfaden

Betroffene Firmen können den BAFA-Inspektionsleitfaden mit ausführlichen Informationen zu Inspektionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Angabe ihrer CWÜ-Identifikationsnummer über das Kontaktformular (unten) anfordern.

Informationen zum Thema

Kurzbeschreibung BOC/PSF-Inspektionen (PDF, 182KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt

  • Chemiewaffenübereinkommen (Inspektionen)Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 324 – CWÜ-Inspektionen, CWÜ-Meldewesen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2055 Telefon: 06196 908-2685 Telefon: 06196 908-2830 Telefon: 06196 908-2698 Fax: 06196 908-1912ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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