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Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) hat ein weltweites Verbot chemischer Waffen und die Vernichtung vorhandener Chemiewaffenbestände zum Ziel. Wen betrifft das Abkommen? Mehr: Betroffene …
Der Chemikalienanhang des CWÜ umfasst drei Chemikalienlisten, in denen toxische Chemikalien und deren Vorprodukte aufgeführt sind. Viele dieser gelisteten Chemikalien sind Dual-use-Chemikalien Mehr: Chemikalienlisten …
Für Chemikalien existieren weitreichende Genehmigungsvorgaben, Genehmigungspflichten oder Verbote. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Genehmigungen und Verboten im Umgang mit diesen Listenchemikalien Mehr: Genehmigungen/Verbote …
Ein wesentliches Verifikationselement des CWÜ sind Inspektionen der inspektionspflichtigen Werke. Sie werden von Inspektoren der OVCW unter Begleitung eines Teams des BAFA durchgeführt. Mehr: Inspektionen …
Die durch den Umgang mit bestimmten Chemikalien im Rahmen des CWÜ entstehenden Meldepflichten und Meldearten sind in der CWÜV geregelt. Das BAFA ist für die Erfassung und Verarbeitung der Meldedaten zuständig. Mehr: Meldungen …
192 Staaten haben das Chemiewaffenübereinkommen ratifiziert und sind somit Vertragsstaaten des CWÜ. Die Liste der Vertragsstaaten finden Sie hier. Mehr: Vertragsstaaten …