Internationale Einfuhrbescheinigung/Wareneingangsbescheinigung

Aufgeklappter weißer liegender Aktenordner vor einer reihe stehender geschlossener Aktenordner Quelle: © Fotolia.com/Bacho Foto

Die Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Das Dokument ist nur dann beim BAFA zu beantragen, wenn es von der ausländischen Genehmigungsbehörde angefordert wird.

Hinweis

Es handelt sich nicht um eine Einfuhrgenehmigung, die nach deutschem Recht beantragt werden muss.

Die Wareneingangsbescheinigung (WEB) wird auf Grundlage einer zuvor erteilten IEB ausgestellt. Sie dient zum Nachweis der Einfuhr der Güter. Auch hier gilt, dass das Dokument nur ausgestellt wird, wenn es die ausländische Genehmigungsbehörde ausdrücklich angefordert hat.

Anträge auf Internationale Einfuhrbescheinigung bzw. Wareneingangsbescheinigung können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 Ausfuhr-System online gestellt werden.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Internationale Einfuhrbescheinigung/WareneingangsbescheinigungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 216 – Auflagenkontrolle, Antragsein- und -ausgang Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2292 Fax: 06196 908-1793ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

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