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Quelle: © Fotolia.com/Bacho Foto
Die Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Das Dokument ist nur dann beim BAFA zu beantragen, wenn es von der ausländischen Genehmigungsbehörde angefordert wird.
Die Wareneingangsbescheinigung (WEB) wird auf Grundlage einer zuvor erteilten IEB ausgestellt. Sie dient zum Nachweis der Einfuhr der Güter. Auch hier gilt, dass das Dokument nur ausgestellt wird, wenn es die ausländische Genehmigungsbehörde ausdrücklich angefordert hat.
Anträge auf Internationale Einfuhrbescheinigung bzw. Wareneingangsbescheinigung können mittels des vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 Ausfuhr-System online gestellt werden.