Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Quelle: © iStock/Günay Mutlu
Auf dem Sektor „Textilwaren und Bekleidung“ erteilt das BAFA Genehmigungen im Rahmen autonomer Kontingente für die Einfuhren aus der Demokratischen Volksrepublik Korea.
Das BAFA hat hierzu am 20. Dezember 2016 in Form einer Einfuhrausschreibung für das Jahr 2017 die Regelungen, nach denen die Antragstellung und die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen erfolgen sollen, im Bundesanzeiger Nummer „BAnz AT 24.01.2017 A1“ veröffentlicht.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die „Hinweise und Erläuterungen zum Vordruck E3c“.
Das BAFA wertet Daten der amtlichen Außenhandelsstatistik unter handelspolitischen Gesichtspunkten aus. Weitere Informationen über Textilien und Bekleidung finden Sie im Branchenfokus auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie