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Zur zollrechtlichen Abfertigung von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein ist ein Überwachungsdokument erforderlich, das beim BAFA beantragt werden kann.
Die Internationale Einfuhrbescheinigung ist in bestimmten Fällen Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Die Wareneingangsbescheinigung dient zum Nachweis der Einfuhr der Güter. Mehr: Internationale Einfuhrbescheinigung/ Wareneingangsbescheinigung …
Als Reaktion auf Handlungen Russlands, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen, hat die EU ein Einfuhrverbot von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern mit Ursprung in Russland erlassen. Mehr: Russland …
Auf dem Sektor „Textilwaren und Bekleidung“ erteilt das BAFA Genehmigungen im Rahmen autonomer Kontingente für die Einfuhren aus der Demokratischen Volksrepublik Korea. Mehr: Textil- und Bekleidungserzeugnisse …
Als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Halbinsel Krim und der Stadt Sewastopol in die Russische Föderation durch Annexion verhängte die EU ein Einfuhrverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim und in Sewastopol. Mehr: Ukraine …
Im Zuge des Beitritts Russlands zur Welthandelsorganisation hat die EU mit der russischen Regierung Zollkontingente für die Ausfuhr von bestimmten Fichten- und Kiefernhölzern in die Europäische Union zu reduzierten Exportzöllen ausgehandelt. Mehr: Zollkontingente Holz …