Elektronisches Kriegswaffenbuch (eKWB)

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verpflichtet alle Unternehmen und Einrichtungen, die ein Kriegswaffenbuch führen müssen, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) halbjährlich die Bestände und Bestandsveränderungen der Kriegswaffen sowie durchgeführte genehmigungsbedürftige Beförderungshandlungen von Kriegswaffen, welche keine Bestandsveränderungen indizierten, zu melden.

Am 1. April 2020 hat das BAFA das elektronische Kriegswaffenbuch (eKWB) eingeführt. Mit dem eKWB wird die bisherige Meldung in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Ziel ist es, das vorangegangene Verfahren zu optimieren und u. a. mittels schneller Kommunikationswege zu modernisieren.

Die Meldung soll ausschließlich in elektronischer Form erfolgen. Die Übermittlung erfolgt über das BAFA-Kommunikationsportal ELAN-K2. Meldungen in Papierform werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Zur Meldung verpflichtet sind alle Entitäten, die ein Kriegswaffenbuch führen müssen.

Hinweis: Das Kriegswaffenbuch selbst kann weiterhin auch in Papierform geführt werden. Die elektronische Form ist lediglich für die Übermittlung der Daten an das BAFA zu den Meldestichtagen (31. März und 30. September eines jeden Kalenderjahres) zwingend erforderlich.

Änderung der 2. Durchführungsverordnung

Durch die Änderung der 2. Durchführungsverordnung (DVO) zum KrWaffKontrG wurde die rechtliche Grundlage, welche zur Abgabe von elektronischen Kriegswaffenbuchmeldungen verpflichtet, geschaffen.

Am 19. März 2020 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 (Seite 521) die „Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ veröffentlicht und ist somit am 20. März 2020 in Kraft getreten.

Auf Grundlage der geänderten 2. DVO zum KrWaffKontrG hat das BAFA am 1. April 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einzelner Angaben der elektronischen Übermittlung der Meldungen erlassen, welche die anzugebenen Gründe für Zu- oder Abgänge von Kriegswaffen, den Inhalt der vorzunehmenden Übertragungsinformationen sowie den Umgang mit Korrekturen innerhalb des Kriegswaffenbuches regelt. Die Allgemeinverfügung finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Thema, Rechtsgrundlagen.

Abgabe von Meldungen im eKWB

Die Übermittlung der elektronischen Meldung erfolgt über das BAFA-Kommunikationsportal ELAN-K2:

1. Registrierung

Für die Nutzung von ELAN-K2 ist eine Registrierung der nach § 12 Absatz 5 KrWaffKontrG verpflichteten Person erforderlich. Bei juristischen Personen mit mehreren Betriebsstätten soll die Registrierung zentral durch die Hauptbetriebsstätte erfolgen. Der Administrator der Hauptbetriebsstätte kann weitere Betriebsstätten im Portal anlegen. In der Rubrik Informationen zum Thema, Formulare finden Sie den Link für die Registrierung.

Hinweis: Die Registrierung in ELAN-K2 ist für die Übermittlung der Meldungen über Kriegswaffenbestände erforderlich, auch wenn Sie bereits bei sonstigen BAFA-Anwendungen (einschließlich dem ELAN-K2 Ausfuhr-System) registriert sind.

2. Freigabe des Portalzugangs durch das BAFA

Das BAFA überprüft Ihre Angaben zur Registrierung. Wenn keine Rückfragen bestehen, gibt das BAFA den Portalzugang frei. Andernfalls kontaktieren wir Sie telefonisch oder schriftlich. Nach Freigabe müssen Sie die Betriebsstätten Ihres Unternehmens in ELAN-K2 anlegen. Diese werden anschließend ebenfalls nach erfolgter Prüfung durch das BAFA freigegeben.

3. Halbjährliche Meldung

Die halbjährlichen Meldungen können Sie künftig über zwei digitale Wege übermitteln:

  • Für Unternehmen und Einrichtungen mit einem geringen Buchungs- bzw. Meldevolumen steht im eKWB eine Meldeoberfläche zur Verfügung. Hier sind die Kriegswaffenbestände sowie deren Veränderungen manuell einzutragen.
  • Für Unternehmen und Einrichtungen mit einem hohen Buchungs- bzw. Meldevolumen besteht die Möglichkeit zur Anbindung an unternehmensinterne Softwaresysteme mittels Schnittstelle/XSD-Spezifikation, welche das BAFA erstellt hat.

Eine ausführliche Anleitung zum Registrierungsverfahren in ELAN-K2 und zur Erstellung von elektronischen Kriegswaffenbuchmeldungen über die spezielle Meldeoberfläche sowie Informationen zum Umgang mit der Schnittstelle finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Thema, Publikationen.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • KriegswaffenkontrolleBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 222 – Kriegswaffenkontrolle Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1015ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • SchnittstellenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 122 – Informationstechnik, Softwareentwicklung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornTechnische KWB Schnittstelle Telefon: 06196 908-2940 Telefon: 06196 908-2251ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection