Elektronisches Kriegswaffenbuch (eKWB)
Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verpflichtet alle Unternehmen und Einrichtungen, die ein Kriegswaffenbuch führen müssen, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) halbjährlich die Bestände und Bestandsveränderungen der Kriegswaffen sowie durchgeführte genehmigungsbedürftige Beförderungshandlungen von Kriegswaffen, welche keine Bestandsveränderungen indizierten, zu melden.
Am 1. April 2020 hat das BAFA das elektronische Kriegswaffenbuch (eKWB) eingeführt. Mit dem eKWB wird die bisherige Meldung in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Ziel ist es, das vorangegangene Verfahren zu optimieren und u. a. mittels schneller Kommunikationswege zu modernisieren.
Die Meldung soll ausschließlich in elektronischer Form erfolgen. Die Übermittlung erfolgt über das BAFA-Kommunikationsportal ELAN-K2. Meldungen in Papierform werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Zur Meldung verpflichtet sind alle Entitäten, die ein Kriegswaffenbuch führen müssen.
Hinweis: Das Kriegswaffenbuch selbst kann weiterhin auch in Papierform geführt werden. Die elektronische Form ist lediglich für die Übermittlung der Daten an das BAFA zu den Meldestichtagen (31. März und 30. September eines jeden Kalenderjahres) zwingend erforderlich.
Änderung der 2. Durchführungsverordnung
Durch die Änderung der 2. Durchführungsverordnung (DVO) zum KrWaffKontrG wurde die rechtliche Grundlage, welche zur Abgabe von elektronischen Kriegswaffenbuchmeldungen verpflichtet, geschaffen.
Am 19. März 2020 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 (Seite 521) die „Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ veröffentlicht und ist somit am 20. März 2020 in Kraft getreten.
Auf Grundlage der geänderten 2. DVO zum KrWaffKontrG hat das BAFA am 1. April 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einzelner Angaben der elektronischen Übermittlung der Meldungen erlassen, welche die anzugebenen Gründe für Zu- oder Abgänge von Kriegswaffen, den Inhalt der vorzunehmenden Übertragungsinformationen sowie den Umgang mit Korrekturen innerhalb des Kriegswaffenbuches regelt. Die Allgemeinverfügung finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Thema, Rechtsgrundlagen.
Abgabe von Meldungen im eKWB
Die Übermittlung der elektronischen Meldung erfolgt über das BAFA-Kommunikationsportal ELAN-K2:
1. Registrierung
Für die Nutzung von ELAN-K2 ist eine Registrierung der nach § 12 Absatz 5 KrWaffKontrG verpflichteten Person erforderlich. Bei juristischen Personen mit mehreren Betriebsstätten soll die Registrierung zentral durch die Hauptbetriebsstätte erfolgen. Der Administrator der Hauptbetriebsstätte kann weitere Betriebsstätten im Portal anlegen. In der Rubrik Informationen zum Thema, Formulare finden Sie den Link für die Registrierung.
Hinweis: Die Registrierung in ELAN-K2 ist für die Übermittlung der Meldungen über Kriegswaffenbestände erforderlich, auch wenn Sie bereits bei sonstigen BAFA-Anwendungen (einschließlich dem ELAN-K2 Ausfuhr-System) registriert sind.
2. Freigabe des Portalzugangs durch das BAFA
Das BAFA überprüft Ihre Angaben zur Registrierung. Wenn keine Rückfragen bestehen, gibt das BAFA den Portalzugang frei. Andernfalls kontaktieren wir Sie telefonisch oder schriftlich. Nach Freigabe müssen Sie die Betriebsstätten Ihres Unternehmens in ELAN-K2 anlegen. Diese werden anschließend ebenfalls nach erfolgter Prüfung durch das BAFA freigegeben.
3. Halbjährliche Meldung
Die halbjährlichen Meldungen können Sie künftig über zwei digitale Wege übermitteln:
- Für Unternehmen und Einrichtungen mit einem geringen Buchungs- bzw. Meldevolumen steht im eKWB eine Meldeoberfläche zur Verfügung. Hier sind die Kriegswaffenbestände sowie deren Veränderungen manuell einzutragen.
- Für Unternehmen und Einrichtungen mit einem hohen Buchungs- bzw. Meldevolumen besteht die Möglichkeit zur Anbindung an unternehmensinterne Softwaresysteme mittels Schnittstelle/XSD-Spezifikation, welche das BAFA erstellt hat.
Eine ausführliche Anleitung zum Registrierungsverfahren in ELAN-K2 und zur Erstellung von elektronischen Kriegswaffenbuchmeldungen über die spezielle Meldeoberfläche sowie Informationen zum Umgang mit der Schnittstelle finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Thema, Publikationen.
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