Outreach-Projekte

Viele Weltkugeln (Globen) aus Plastik Quelle: © iStock.com/Gumpanat

Outreach – Hintergrund und Zielsetzung

Seit 2006 engagiert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weltweit auch als Implementierungsorganisation zahlreicher Outreach-Projekte. Diese konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche der Exportkontrolle und Nonproliferation. BAFA unterstützt Drittstaaten sowohl in Bezug auf Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-Use-Güter), Exportkontrollen für konventionelle Rüstungsgüter und in Bezug auf die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen (Embargos).

Die Finanzierung der EU Outreach Projekte erfolgt durch die EU sowie zum Teil durch das Auswärtige Amt (AA) und das BAFA. Die nationalen Projekte werden ausschließlich durch das Auswärtige Amt finanziert. In den Outreach-Projekten arbeitet das BAFA mit Partnerländern aus Nicht-EU-Staaten zusammen. Die Fachexperten stammen entweder aus dem BAFA, aus EU Mitgliedstaaten oder aus anderen Ländern mit etablierten Kontrollsystemen.

Ziel der Outreach-Programme ist es, Drittstaaten fachliche Unterstützung bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Exportkontrollsysteme anzubieten, um somit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des illegalen Waffenhandels und der Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu leisten. Damit unterstützt das BAFA unter anderem die im ATT (UN Arms Trade Treaty/Vertrag über den Waffenhandel der Vereinten Nationen) 2014 festgehaltenen Forderungen zur verbesserten Regulierung und Transparenz in der Exportkontrolle sowie die effektive Umsetzung von Exportkontrollverpflichtungen resultierend aus der VN-Resolution 1540 (2004), die insgesamt der Bekämpfung von Proliferation von Massenvernichtungswaffen dient.

Die Arbeit im Outreach-Bereich basiert auf dem Ansatz, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse des Partnerlandes maßgeschneiderte Hilfestellung zu entwickeln (Tailor-Made Ansatz). Hierbei werden die Partnerländer in Zusammenarbeit mit Experten und Projektpartnern individuell beim Aufbau bzw. der Verbesserung ihrer Exportkontrollsysteme unterstützt.

Derzeit setzt das BAFA acht Kooperationsprojekte im Bereich der Exportkontrolle eigenständig um, vier davon im Auftrag der EU und vier Projekte im Auftrag des Auswärtigen Amtes:

  1. Das “Arms Trade Treaty Outreach Project III” (EU ATT OP III; 01.02.2022 – 31.01.2025) zur Implementierung und Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel der Vereinten Nationen. Insgesamt arbeitet das BAFA im EU ATT OP III mit neun Partnern zusammen: Botswana, Chile, Costa Rica, Kasachstan, Kolumbien, Malaysia, Peru, Sambia, Thailand.
  2. Das COARM-Projekt zur Umsetzung von Outreach-Aktivitäten im Rüstungsgüterbereich, ist bereits in der sechsten Phase (COARM VI; 01.12.2023 – 30.01.2025). Hier arbeitet das BAFA mit 24 Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zusammen.
  3. Das Projekt Nr. 89 (P89) im Rahmen der EU „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative (01.01.2022 – 30.06.2025) im Bereich der Dual-Use-Güter. Das BAFA kooperiert hier mit den Partnerländern Jordanien, Libanon und dem Irak sowie den Staaten des Golfkooperationsrates.
  4. Das Projekt Nr. 105 (P105) für Zentralasien im Rahmen der EU „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative im Bereich der Dual-Use-Güter (12.2023 – 31.12.2026). Die Zusammenarbeit des BAFA erfolgt mit den Partnerländern Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
  5. Das Nationale Projekt zur Unterstützung von Staaten im südostasiatischen Raum bei der Umsetzung von UN-Embargomaßnahmen. Hier arbeitet BAFA mit den 10 ASEAN–Staaten zusammen.[1]
  6. Das Nationale Projekt zur Unterstützung von Staaten bei der Umsetzung ihrer Exportkontrollverpflichtungen aus der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) unterstützt Staaten weltweit, zurzeit insbesondere in Afrika und Lateinamerika, bei der Umsetzung der in VN-Sicherheitsratsresolution 1540 geforderten Dual-Use Exportkontrollen.
  7. Der 2011 von der Bundesregierung begründete, und vom BAFA in Zusammenarbeit mit UNODA implementierte „Wiesbaden Prozess“. Dieser dient dem globalen Dialog zwischen Industrie und Regierungen und der verbesserten Umsetzung der in VN-Sicherheitsratsresolution 1540 geforderten Dual-Use Exportkontrollen.
  8. Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene und von BAFA und UNODA implementierte „Erlangen Initiative“. Diese dient seit 2023 dem Austausch zwischen Kontrollbehörden und Forschung und Wissenschaft über Exportkontrollen zur besseren Umsetzung von VN-Sicherheitsratsresolution 1540. 

Zusätzlich ist das BAFA Konsortialpartner in zwei von der französischen Organisation Expertise France im Auftrag der EU durchgeführten Projekten der „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative im Bereich der Kontrolle von Dual-Use Gütern: Dem Projekt P90 – Südostasien und dem Projekt P103 - Global.

[1] Die Zusammenarbeit mit Myanmar ist derzeit suspendiert

EU-Outreach

EU Arms Trade Treaty - Outreach Project III (ATT-OP III)

Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) der Vereinten Nationen ist der erste internationale Vertrag, welcher den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern mit weltweit gültigen Standards versieht. Er trat am 24. Dezember 2014 in Kraft, nachdem mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten.

Durch den EU-Ratsbeschluss 2021/2309/GASP erhielt das BAFA gemeinsam mit der französischen Agentur Expertise France das Mandat zur Durchführung des dritten ATT-Outreach-Projektes. Dieses durch das Auswärtige Amt und das BAFA kofinanzierte Projekt setzt das seit 2014 - zunächst allein vom BAFA und sodann seit 2017 erfolgreich mit Expertise France - durchgeführte, ATT Projekt mit einer Laufzeit von drei weiteren Jahren fort. BAFA und Expertise France sind dabei jeweils für einen bestimmten Länderkreis eigenständig zuständig.

Das Projekt zielt darauf ab, zu einer globalen Universalisierung des ATT beizutragen, und eine effektive Umsetzung von Waffenexportkontrollstandards zu gewährleisten. Das EU-Projekt unterstützt auf Anfrage Nicht-EU-Staaten beim Ausbau ihrer Exportkontrollen im Waffenbereich. Den Partnerländern wird eine maßgeschneiderte Unterstützung und Beratung bei der Implementierung in Form von regionalen Konferenzen, Workshops und Studienreisen unter Mitwirkung von internationalen Experten angeboten.

Es bestehen Kooperationen mit Langzeitpartnerländern in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika. Insgesamt arbeitet das BAFA im ATT-OP III mit neun Ländern (Botswana, Chile, Costa Rica, Kasachstan, Kolumbien, Malaysia, Peru, Sambia und Thailand) zusammen. Weitere Partnerländer können im Laufe des Projektes auf Anfrage Unterstützung erhalten.

COARM VI-Projekt

Durch den EU-Ratsbeschluss 2023/2539 erhielt das BAFA bereits zum sechsten Mal das Mandat zur Durchführung des sog. COARM - Projektes zur Stärkung der Exportkontrolle von konventionellen Waffen.

Auch hier ist das Ziel, Partnerländern außerhalb der Europäischen Union fachliche Unterstützung in Bezug auf den Ausbau ihrer Exportkontrollsysteme für Rüstungsgüter anzubieten. Die Projektarbeit bedient, zum Beispiel, Themen im Bereich von Gesetzgebung, Genehmigungsverfahren oder Zollwesen. Im Gegensatz zum ATT OP III Projekt liegt der Fokus dabei insbesondere auf den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die Partnerländer werden angeregt, ihre Exportkontrollsysteme im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU 2008/944/GASP zu stärken bzw. daran anzupassen. Außerdem bietet das Projekt eine Plattform zum regionalen Dialog und für den gegenseitigen Informationsaustausch. Weitere Projektbestandteile sind das Ermöglichen von Studienbesuchen von Exportkontrollbehörden in Partner- und EU-Ländern, sowie individuelle Unterstützungsmaßnahmen, welche von den Partnern konkret angefragt werden.

Beteiligte Partnerländer sind:

a) Südosteuropäische Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Serbien und das Kosovo*);
b) In die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogene Länder in Osteuropa und dem Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Belarus[1], Georgien und die Republik Moldau);
c) Nordafrikanische Mittelmeerländer und Länder der südlichen Nachbarschaft (Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien); und
d) Zentralasiatische Länder (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan); sowie
f) Die Mongolei
g) Die Ukraine

*This designation is without prejudice to positions on status, and is in line with UNSCR 1244 (1999) and the ICJ Opinion on the Kosovo Declaration of Independence.

[1] Die Zusammenarbeit mit Belarus ist derzeit suspendiert

Projekt Nr. 89 im Rahmen des Partner-to-Partner (P2P) Programms der EU zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern

Das EU-Outreach-Projekt P89 im Bereich der Exportkontrolle von Dual-Use Gütern startete im Januar 2022. Es hat eine Laufzeit von 42 Monaten und umfasst die Partnerländer Irak, Jordanien und Libanon (und setzt damit die Zusammenarbeit mit diesen Ländern unter dem Vorläuferprojekt P38 fort) sowie die sechs Staaten des Golfkooperationsrates Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Das Projekt wird durch das BAFA als alleinige Durchführungsorganisation umgesetzt. 

Mit den Partnerländern werden Aktionspläne vereinbart, die sowohl individuelle Maßnahmen als auch regionale Aktivitäten vorsehen können. Ziel ist, die bestehenden Beziehungen und die regionale Kooperation weiter zu stärken und die individuelle Unterstützung im Bereich der Exportkontrolle für Dual-Use-Güter fortzuführen. 

Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen und dem Stand der Exportkontrollen in den jeweiligen Partnerländern und umfassen unter anderem nationale und regionale Workshops über Exportkontrollen für Dual-Use Güter und Outreach-to-Industry Veranstaltungen.

EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods Projekt Nr. 105 für Zentralasien

Wie auch das P89 Projekt, dient dieses Projekt zur Stärkung der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Es begann Mitte Dezember 2023 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Partnerländer sind die Länder Zentralasiens, Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan. In diesem Projekt agiert das BAFA als alleinige Implementierungsorganisation und ist für die Umsetzung des Gesamtprojekts zuständig.

Dabei fußt die Zusammenarbeit jeweils auf einem maßgeschneiderten nationalen Kooperationsplan (Roadmap), welcher neben nationalen Workshops u.a. auch Konferenzen umfasst, die inhaltlich mit Fallbeispielen, Übungen und Diskussionsrunden arbeiten. Des Weiteren wird bei Bedarf Unterstützung im Bereich der Erneuerung der Gesetzgebung angeboten.

EU P2P Projekt Nr. 90 – Exportkontrollprogram für Länder Südostasiens

Das Projekt wird von Expertise France in einem Konsortium durchgeführt, in dem das BAFA Mitglied ist. Es begründet eine Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten[1] im Bereich der Dual-Use Exportkontrolle.

Das BAFA hat in diesem Projekt die Funktion des Schlüsselexperten für Genehmigungsverfahren inne.

[1] Die Zusammenarbeit mit Myanmar ist derzeit suspendiert

EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods Projekt Nr. 103

In einem weiteren, von Expertise France durchgeführten, EU-Projekt auf dem Gebiet der Dual-Use Exportkontrolle, wirkt das BAFA ebenfalls in einem Konsortium mit.

Im Rahmen dieses Projektes ist das BAFA als Konsortialpartner in der Kapazität des Regionalen Koordinators für die Zusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas zuständig. Darüber hinaus stellt das BAFA zusätzlich den Schlüsselexperten für Genehmigungsverfahren, der für die fachspezifische Ausgestaltung von Aktivitäten verantwortlich ist.

Link zu den EU-Outreach-Projekten

Nationales Outreach

Das BAFA führt seit 2015 regelmäßig auch Nationale Outreach-Projekte durch, die vom Auswärtigen Amt finanziert werden.

Projekt zur Unterstützung von Staaten bei der Umsetzung ihrer Exportkontrollverpflichtungen aus der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) weltweit

Zusätzlich implementiert das BAFA seit 2023 ein vom Auswärtigen Amt finanziertes nationales Projekt zur Unterstützung von Staaten bei der Umsetzung ihrer Exportkontrollverpflichtungen aus der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) weltweit. Das Projekt bietet Ländern, die ihr Exportkontrollsystem im Einklang mit den Anforderungen der UN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) und internationalen Standards stärken wollen, Unterstützung durch technische Hilfe, regionale und nationale Workshops und weitere Veranstaltungen an.

Projekt zum Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung von VN-Sanktionen und anderen Sanktionsregimen in Südostasien

Zu den nationalen Outreach-Aktivitäten gehört seit 2018 auch ein Projekt zum Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung von VN-Sanktionen und anderen Sanktionsregimen in Südostasien. Der Fokus dieses Projekts liegt darauf, die Staaten in der ASEAN-Region bei der Bekämpfung von Sanktionsumgehungsversuchen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu unterstützen. Relevante Themen in diesem Bereich werden u.a. im multilateralen Rahmen auf Regionalkonferenzen, in bilateralen Workshops und im Rahmen von Studienreisen mit den teilnehmenden Staaten diskutiert.

Wiesbaden Prozess

Das BAFA führt im Auftrag des Auswärtigen Amtes und in Kooperation mit dem Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen (UN Office for Disarmament Affairs, UNODA) seit 2011 den „Wiesbaden Prozess“ durch. Dieser hat die Form von Zentralkonferenzen, die grundsätzlich alle zwei Jahre stattfinden, und von jährlichen Regionalkonferenzen. Ziel ist, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Kontrollbehörden und Industrie zu etablieren, um die praktische Umsetzung der Regulierungen im Bereich Exportkontrolle im Rahmen der UN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) zu verbessern.

Erlangen Initiative

Im Jahr 2023 hat das Auswärtige Amt die Erlangen Initiative begründet und das BAFA mit der Durchführung beauftragt. Als Ergänzung zum Wiesbaden Prozess zielt sie darauf ab, eine Zusammenarbeit und einen Austausch zwischen Kontrollbehörden und Forschung und Wissenschaft zur Kontrolle des Technologietransfers zu begründen. BAFA, UNODA und die Fraunhofer Gesellschaft führen diese Initiative in Form von Zentral- und Regionalkonferenzen durch.

Weiterführende Informationen

Kontakt

  • Outreach-ProjekteBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 225 – Outreach-Projekte; Grundsatz Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2953 oder -2562ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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