EU Arms Trade Treaty - Outreach Project III (ATT-OP III)
Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) der Vereinten Nationen ist der erste internationale Vertrag, welcher den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern mit weltweit gültigen Standards versieht. Er trat am 24. Dezember 2014 in Kraft, nachdem mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten.
Durch den EU-Ratsbeschluss 2021/2309/GASP erhielt das BAFA gemeinsam mit der französischen Agentur Expertise France das Mandat zur Durchführung des dritten ATT-Outreach-Projektes. Dieses durch das Auswärtige Amt und das BAFA kofinanzierte Projekt setzt das seit 2014 - zunächst allein vom BAFA und sodann seit 2017 erfolgreich mit Expertise France - durchgeführte, ATT Projekt mit einer Laufzeit von drei weiteren Jahren fort. BAFA und Expertise France sind dabei jeweils für einen bestimmten Länderkreis eigenständig zuständig.
Das Projekt zielt darauf ab, zu einer globalen Universalisierung des ATT beizutragen, und eine effektive Umsetzung von Waffenexportkontrollstandards zu gewährleisten. Das EU-Projekt unterstützt auf Anfrage Nicht-EU-Staaten beim Ausbau ihrer Exportkontrollen im Waffenbereich. Den Partnerländern wird eine maßgeschneiderte Unterstützung und Beratung bei der Implementierung in Form von regionalen Konferenzen, Workshops und Studienreisen unter Mitwirkung von internationalen Experten angeboten.
Es bestehen Kooperationen mit Langzeitpartnerländern in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika. Insgesamt arbeitet das BAFA im ATT-OP III mit neun Ländern (Botswana, Chile, Costa Rica, Kasachstan, Kolumbien, Malaysia, Peru, Sambia und Thailand) zusammen. Weitere Partnerländer können im Laufe des Projektes auf Anfrage Unterstützung erhalten.
COARM VI-Projekt
Durch den EU-Ratsbeschluss 2023/2539 erhielt das BAFA bereits zum sechsten Mal das Mandat zur Durchführung des sog. COARM - Projektes zur Stärkung der Exportkontrolle von konventionellen Waffen.
Auch hier ist das Ziel, Partnerländern außerhalb der Europäischen Union fachliche Unterstützung in Bezug auf den Ausbau ihrer Exportkontrollsysteme für Rüstungsgüter anzubieten. Die Projektarbeit bedient, zum Beispiel, Themen im Bereich von Gesetzgebung, Genehmigungsverfahren oder Zollwesen. Im Gegensatz zum ATT OP III Projekt liegt der Fokus dabei insbesondere auf den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die Partnerländer werden angeregt, ihre Exportkontrollsysteme im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU 2008/944/GASP zu stärken bzw. daran anzupassen. Außerdem bietet das Projekt eine Plattform zum regionalen Dialog und für den gegenseitigen Informationsaustausch. Weitere Projektbestandteile sind das Ermöglichen von Studienbesuchen von Exportkontrollbehörden in Partner- und EU-Ländern, sowie individuelle Unterstützungsmaßnahmen, welche von den Partnern konkret angefragt werden.
Beteiligte Partnerländer sind:
a) Südosteuropäische Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Serbien und das Kosovo*);
b) In die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogene Länder in Osteuropa und dem Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Belarus[1], Georgien und die Republik Moldau);
c) Nordafrikanische Mittelmeerländer und Länder der südlichen Nachbarschaft (Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien); und
d) Zentralasiatische Länder (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan); sowie
f) Die Mongolei
g) Die Ukraine
*This designation is without prejudice to positions on status, and is in line with UNSCR 1244 (1999) and the ICJ Opinion on the Kosovo Declaration of Independence.
[1] Die Zusammenarbeit mit Belarus ist derzeit suspendiert
Projekt Nr. 89 im Rahmen des Partner-to-Partner (P2P) Programms der EU zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern
Das EU-Outreach-Projekt P89 im Bereich der Exportkontrolle von Dual-Use Gütern startete im Januar 2022. Es hat eine Laufzeit von 42 Monaten und umfasst die Partnerländer Irak, Jordanien und Libanon (und setzt damit die Zusammenarbeit mit diesen Ländern unter dem Vorläuferprojekt P38 fort) sowie die sechs Staaten des Golfkooperationsrates Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Das Projekt wird durch das BAFA als alleinige Durchführungsorganisation umgesetzt.
Mit den Partnerländern werden Aktionspläne vereinbart, die sowohl individuelle Maßnahmen als auch regionale Aktivitäten vorsehen können. Ziel ist, die bestehenden Beziehungen und die regionale Kooperation weiter zu stärken und die individuelle Unterstützung im Bereich der Exportkontrolle für Dual-Use-Güter fortzuführen.
Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen und dem Stand der Exportkontrollen in den jeweiligen Partnerländern und umfassen unter anderem nationale und regionale Workshops über Exportkontrollen für Dual-Use Güter und Outreach-to-Industry Veranstaltungen.
EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods Projekt Nr. 105 für Zentralasien
Wie auch das P89 Projekt, dient dieses Projekt zur Stärkung der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Es begann Mitte Dezember 2023 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Partnerländer sind die Länder Zentralasiens, Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan. In diesem Projekt agiert das BAFA als alleinige Implementierungsorganisation und ist für die Umsetzung des Gesamtprojekts zuständig.
Dabei fußt die Zusammenarbeit jeweils auf einem maßgeschneiderten nationalen Kooperationsplan (Roadmap), welcher neben nationalen Workshops u.a. auch Konferenzen umfasst, die inhaltlich mit Fallbeispielen, Übungen und Diskussionsrunden arbeiten. Des Weiteren wird bei Bedarf Unterstützung im Bereich der Erneuerung der Gesetzgebung angeboten.
EU P2P Projekt Nr. 90 – Exportkontrollprogram für Länder Südostasiens
Das Projekt wird von Expertise France in einem Konsortium durchgeführt, in dem das BAFA Mitglied ist. Es begründet eine Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten[1] im Bereich der Dual-Use Exportkontrolle.
Das BAFA hat in diesem Projekt die Funktion des Schlüsselexperten für Genehmigungsverfahren inne.
[1] Die Zusammenarbeit mit Myanmar ist derzeit suspendiert
EU P2P Export Control Programme for Dual-Use Goods Projekt Nr. 103
In einem weiteren, von Expertise France durchgeführten, EU-Projekt auf dem Gebiet der Dual-Use Exportkontrolle, wirkt das BAFA ebenfalls in einem Konsortium mit.
Im Rahmen dieses Projektes ist das BAFA als Konsortialpartner in der Kapazität des Regionalen Koordinators für die Zusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas zuständig. Darüber hinaus stellt das BAFA zusätzlich den Schlüsselexperten für Genehmigungsverfahren, der für die fachspezifische Ausgestaltung von Aktivitäten verantwortlich ist.