Satellitendatensicherheit
Quelle: © EADS Astrium
Ziel des Satellitendatensicherheitsgesetzes (SatDSiG) ist die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Verbreitung von Erdfernerkundungsdaten. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem SatDSiG verschafft das BAFA der nationalen Datensicherheitspolitik der Bundesregierung Geltung. Mittelbar wird hierdurch zugleich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen erreicht und die Besetzung der neuen Geschäftsfelder im Geoinformationsmarkt kalkulierbar gemacht.
Im Kern kontrolliert das BAFA die Verbreitung von Daten hochwertiger Erdfernerkundungssysteme. Eine Besonderheit liegt hierbei in der Einbeziehung der Datenanbieter in das Prüfverfahren. Das Amt ist zur Entscheidung in der Regel nur berufen, wenn der Datenanbieter zuvor in einem zwingend vorgeschriebenen, automatisierbaren Verfahren anhand von exakten Vorgaben die Sensitivität einer Datenanfrage festgestellt hat. Die Bedienung einer solchen Anfrage erfordert dann eine behördliche Erlaubnis. Den außen- und sicherheitspolitischen Belangen wird auf diese Weise ebenso entsprochen wie der Erwartung eines weltweiten Kundenkreises, rasch und unbürokratisch mit aktuellen Geodaten versorgt zu werden. Ferner wird für den Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems eine Genehmigung des BAFA benötigt, für die Tätigkeit als Datenanbieter eine Zulassung. Betreiber der beiden bislang dem SatDSiG unterfallenden Satelliten, TerraSAR-X und TanDEM-X, ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLRe.V.). Ferner gilt das SatDSiG derzeit für zwei deutsche Datenanbieter: das Deutsche Fernerkundungsdatenzentrum (DFD) innerhalb des DLR, zuständig für die wissenschaftliche Nutzung der Daten, und, zu deren kommerzieller Verwertung berechtigt, die Airbus DS Geo GmbH.
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