Korruptionsprävention im BAFA
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Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde, die als moderner Dienstleister verschiedenste Kontroll- und Förderaufgaben wahrnimmt.
Diese Aufgaben objektiv und sachorientiert aber auch gleichzeitig flexibel und zügig zu erledigen, haben wir uns zum Ziel gesetzt.
Die Zielerreichung von Objektivität und Sachorientiertheit setzt mittelbar auch ständige Anstrengungen im Bereich der Korruptionsprävention voraus.
Denn Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität, Neutralität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Daher hat das BAFA entsprechend der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 ein ganzes Bündel von Maßnahmen der Korruptionsprävention intern installiert (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Personalrotation, interne Revision).
Sollten Sie trotz aller etablierten präventiven Maßnahmen zu der Einschätzung kommen, dass diese Regeln in unserem Hause nicht beachtet werden, so unterstützen Sie uns und wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die unten genannten Ansprechpartner.
Aber vermeiden auch Sie selbst jeglichen Anschein einer möglichen Einflussnahme. Bereits kleine Aufmerksamkeiten können in diesen Bereich fallen.
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