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Quelle: © Fotolia.com/highwaystarz
Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!
Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014.
Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:
Einen Überblick über sämtliche neue Bestimmungen in der Richtlinie bietet Ihnen eine Synopse.
Falls Sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind und eine Energieberatung durchführen lassen wollen, finden Sie unter Beratene nähere Informationen zum Förderprogramm.
Falls Sie ein Energieberater/eine Energieberaterin sind, finden Sie unter Energieberater nähere Informationen zum Förderprogramm. Als bereits zugelassener Energieberater können Sie sich im Online-Portal anmelden. Sofern Sie bisher nicht als Energieberater zugelassen sind, können Sie hier die Erstregistrierung durchführen.