Ausstellung von Heizungslabeln
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) regelt, welche Personen das Label vergeben dürfen und teilt sie in zwei Gruppen:
- Die „Berechtigten“ (seit dem 01.01.2016) sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger (gemäß Schornsteinfeger-Handwerkgesetz), Gebäudeenergieberater des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte nach § 21 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung. Sie haben das Recht, das Label an einem Heizkessel anzubringen, vorausgesetzt sie stehen ohnehin in einem Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer.
- Die „Verpflichteten“ (seit dem 01.01.2017) sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Anderen Personengruppen ist es nicht erlaubt, das Label anzubringen.
Ablauf und Anbringung von Heizungslabeln
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) legt den Zeitplan fest, in welchem Zeitraum welcher Heizkessel von welchem Akteur ein Label erhalten darf:
Berechtigte Akteure
ZeitplanAb dem Jahr | Label auf Heizkessel der Baujahre |
---|
2016 | bis einschließlich 1986 |
2017 | bis einschließlich 1991 |
2018 | bis einschließlich 1993 |
2019 | bis einschließlich 1995 |
2020 | bis einschließlich 1997 |
2021 | bis einschließlich 2001 |
2022 | bis einschließlich 2005 |
2023 | bis einschließlich 2008 |
2024 | und später ab 2009, sofern mindestens 15 Jahre alt |
Der Aussteller muss vor Anbringen des Labels immer prüfen ob das Baujahr des Heizkessels im Zeitplan liegt. Beide Angaben stehen z. B. auf dem Typenschild. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Eigentümer befragt werden oder das Baujahr vom Aussteller geschätzt werden.
Hinweis: Ein Label erhalten nur Kessel bis maximal 400 kW.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (verpflichtete Akteure)
Im Rahmen eines ersten Überprüfungszyklus der Feuerstättenschau sind die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 1994 und in einem zweiten Überprüfungszyklus die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 2008 zu labeln. Danach sind die Heizgeräte zu labeln, die bei der Feuerstättenschau mindestens 15 Jahre alt sind.
Das Baujahr des Heizkessels finden Sie z. B. auf dem Typenschild oder in Ihren Unterlagen. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie den Eigentümer oder schätzen Sie das Baujahr.
Die Pflicht zur Anbringung des Labels entfällt, falls ein Heizgerät bereits etikettiert worden ist, z.B. durch einen berechtigten Akteur. Sie entfällt auch dann, wenn das Label im vorhergehenden Zyklus bereits vergeben wurde und in einem weiteren Überprüfungszyklus nicht mehr vorhanden ist.
Hinweis: Ein Label erhalten nur Kessel bis maximal 400 kW.
Bestellung der Labelpakete
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (verpflichtete Akteure) erhalten die vorgeschriebenen Label über den zuständigen Landesinnungsverband bzw. über die zuständige Innung. Die Label sind in Grundpaketen mit jeweils 26 Labeln sowie in Großpaketen, die aus jeweils 5 Grundpaketen bestehen, erhältlich.
Sollte es kurzfristig zu Engpässen bei der Versorgung mit Label kommen, stellt der Verpflichtete trotzdem im Rahmen der Feuerstättenschau die Effizienzklasse des Heizkessels fest und händigt die Informationsbroschüre aus. Sobald wieder Etiketten zur Verfügung stehen, übergibt der Verpflichtete diese persönlich oder per Post an den Eigentümer bzw. Mieter des Heizkessels.
Berechtigte Akteure können die Label in vorkonfektionierten Paketen einschließlich beiliegender Informationen beim BAFA unter dem unten stehenden Kontaktformular anfordern. Die Label sind in Grundpaketen mit jeweils 26 Labeln sowie in Großpaketen, die aus jeweils 5 Grundpaketen bestehen, erhältlich.
Hinweis:
- Es dürfen nur Original-Label und keine Ausdrucke angebracht werden.
- Jedem Labelpaket liegt eine EAN-Codeliste (Aufkleber mit Barcodes und Labelnummern) im Format DIN A5 bei. Bitte bewahren Sie diese unbedingt als Nachweis für den Erhalt der Pakete auf.
Änderungen ab 2017, Aufwandsentschädigung
Gemäß § 17 Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ab dem Jahr 2017 verpflichtet, die Label anzubringen.
Sie erhalten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine angemessene Aufwandsentschädigung für
- das Anbringen des Etiketts an dem Heizgerät,
- die Übergabe der geeigneten Informationsbroschüre und
- die Information des Eigentümers oder des Mieters über die Energieeffizienz des Heizgerätes.
Tragen Sie hierzu die von Ihnen vergebenen Labelnummern in Ihr Kehrbezirksverwaltungsprogramm ein.
Auf dieser Grundlage können Sie anschließend die Aufwandsentschädigung unter Formulare beantragen.
Höhe der Aufwandsentschädigung
Den Bezirksschornsteinfegern entsteht ein Aufwand für die Vergabe des Energieeffizienzlabels, für die Information des Eigentümers und für die Beantragung der Aufwandsentschädigung. Dieser Aufwand wird im Einzelfall mit 8 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) entschädigt (BT-Drucksache 18/5925, Seite 25).
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt online in zwei Schritten:
- Zunächst müssen Sie sich vor der ersten Antragstellung einmalig auf dem Registrierungsportal registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie mit den zugewiesenen Anmeldedaten die Antragstellung vornehmen.
- Für die (jeweilige) Antragstellung melden Sie sich online auf dem Antragsportal mit Ihren Anmeldedaten an. Neben der Überprüfung der hinterlegten Daten, laden Sie eine XML-Datei hoch (der Datensatz wird aus dem entsprechenden elektronischen Kehrbuch generiert) und bestätigen die Anzahl der Label. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird dieser zur Auszahlung freigegeben.
Hinweis:
- Bei jedem Absenden eines Antrags wird ein neuer Vorgang erzeugt. Bitte bündeln Sie daher Ihre Anträge wenn möglich (z. B. quartalsweise).
- Jedem Labelpaket liegt eine EAN-Codeliste (Aufkleber mit Barcodes und Labelnummern) im Format DIN A5 bei. Bitte bewahren Sie diese unbedingt als Nachweis für den Erhalt der Pakete auf.
Online-Rechner und App
Vor Anbringung des Labels auf dem Heizkessel muss die Effizienzklasse des Heizkessels bestimmt werden. Zur Bestimmung der Effizienzklasse gibt es einen Online-Rechner. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
Effizienzklassen-Rechner
Zur Bestimmung werden entweder nur Hersteller und Modellbezeichnung des Heizkessels oder – für die manuelle Suche – Baujahr, Typ, Bauart, Brennstoff und Nennleistung des Heizkessels benötigt.
Alternativ steht die HeizLabel-App zum Download für iOS und Android zur Verfügung. Sie richtet sich vornehmlich an Fachanwender wie Heizungsinstallateure und Schornsteinfeger, bietet aber auch für interessierte Privatanwender die Möglichkeit, einfach die Effizienzklasse ihres Heizkessels zu ermitteln.
HeizLabel-App (Apple iOS)
HeizLabel-App (Android)
HeizLabel-App (Windows)
Hinweis: Nutzen Sie immer den original Online-Rechner bzw. die Original-App für das Heizungsaltanlagen-Label.