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Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28. September 2010 ambitionierte Ziele zum Klimaschutz beschlossen: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau aus 1990 gesenkt werden. Deren Erreichung hängt maßgeblich davon ab, dass sich neue, innovative und klimaschonende Technologien am Markt etablieren.
Quelle: © Fotolia.com/tonefotografia - Fotolia.com
Um solche Technologien, die bereits marktreif entwickelt sind, bei der Marktdurchdringung zu unterstützen und somit den Innovationsprozess zu beschleunigen, hat das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 16. November 2017 die Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) veröffentlicht.
Gegenstand der Richtlinie ist die Förderung von fünf verschiedenen Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs und dessen Auswertung durch ein Expertengremium ausgewählt wurden. Förderfähig sind:
Mit dem In-Kraft-Treten der Richtlinie zum 1. März 2018 können Anträge gestellt werden. Berücksichtigt werden dabei nur solche, die über das bis dahin bereitgestellte Online-Antragsformular eingehen.
Förderfähig sind nur Vorhaben, die nach der Antragsbewilligung beginnen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Das BAFA erteilt zukünftig die Zuwendungsbescheide.