Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel

Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2021 können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Alle bis zum 31. Dezember 2020 gestellten Anträge für förderfähige Maßnahmen wurden bewilligt. Für bewilligte Anträge können weiterhin Verwendungsnachweise eingereicht werden.

Um die Effizienzpotentiale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Bereich kleinerer Objektversorgung zu erschließen, konnten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, nach der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) mit einem Investitionszuschuss gefördert werden. Die Förderung war Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Mini-KWKBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 525 – Kälte- und Klimatechnik Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1798ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection