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Bei Errichtung oder bei erheblicher Modernisierung einer Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen sowie beim Neubau von Fernwärme- und Fernkältenetzen ist eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen.
Für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt elektrisch (Mini-KWK-Anlagen), zahlt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus. Mehr: Mini-KWK …
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA. Mehr: Stromvergütung für KWK-Anlagen …
Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden. Mehr: Wärme- und Kältenetze …
KWK-Anlagen mit einem Wärme- oder Kältespeicher können flexibler betrieben werden und die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Die Förderung soll Investitionen in Speichertechnologien anreizen. Mehr: Wärme- und Kältespeicher …