Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien
Zusatzbonus für die Ersetzung besonders ineffizienter Heizungsanlagen oder die Integration einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems im Rahmen einer Antragstellung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (Marktanreizprogramm).
Quelle: © Fotolia.com/Gina Sanders
Mit dem APEE wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien stärker und umfassender gefördert. Diejenigen, die unter Inanspruchnahme des Marktanreizprogramms ihre besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder solarthermisch modernisieren möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie zugleich das gesamte Heizungssystem (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) optimieren.
Zum Förderverfahren
Antragsberechtigung
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den Richtlinien stellen.
Gegenstand der Förderung
Den APEE-Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzen oder Ihre bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisieren. In diesem Zusammenhang muss außerdem Ihre gesamte Heizungsanlage optimiert werden.
Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.
Art und Höhe der Förderung
Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer besonders ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20 % des im Rahmen des Marktanzreizprogramms für die Installation der neuen Anlage bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Zusatzförderung für gleichzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen – „Optimierungsbonus“).
Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach dem Marktanzreizprogramm.
Fördervoraussetzungen
Die zu ersetzende bzw. zu modernisierende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen. Als ineffiziente Altanlage gelten auch Elektrospeicherheizungen.
Zusätzlich zum Austausch bzw. Modernisierung der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:
- Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) des bestehenden Heizungssystems
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem
z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, der Einsatz von Einzelraumreglern
Antragstellung
Den APEE-Bonus können Sie direkt mit dem jeweiligen Antragsformular (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht.
Die geeigneten Formulare wurden angepasst und stehen unter der jeweiligen Rubrik zum Ausfüllen bereit.
Der APEE-Bonus kann nur gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Inbetriebnahme der Anlage ab 1. Januar 2016
- Förderantrag (Marktanreizprogramm: Heizen mit Erneuerbaren Energien), der ab dem 1. Januar 2016 beim BAFA gestellt wurde
Informationen zum Thema
Publikationen
Rechtsgrundlagen
Zum Thema
Nach oben