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Warum sich eine Investition in Biomasse lohnt.
Mit einer Biomasseanlage können Sie die erneuerbare Wärme von nachwachsenden Rohstoffen nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben profitieren.
Quelle: © Fotolia.com/maho
Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:
Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind.
Innovations- und Zusatzförderung – Brennwertnutzung
Innovations- und Zusatzförderung – Partikelabscheidung
Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
Innovations- und Zusatzförderung – Brennwertnutzung
Innovations- und Zusatzförderung – Partikelabscheidung
Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
Informationen zur Verfahrensumstellung sowie zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie in unserer Anleitung.
Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich für Bestandsgebäude gestellt werden.
Über den Link zum sogenannten »Upload-Bereich« können Sie im Laufe des Verfahrens angeforderte Unterlagen direkt elektronisch einreichen.
Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung
Prozesswärme
Über den Link zum sogenannten »Upload-Bereich« können Sie im Laufe des Verfahrens angeforderte Unterlagen direkt elektronisch einreichen.
Über den Link zum sogenannten »Upload-Bereich« können Sie im Laufe des Verfahrens angeforderte Unterlagen direkt elektronisch einreichen.
Förderübersicht Biomasse (PDF, 66KB, Datei ist nicht barrierefrei)