Visualisierung

Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien

Antragstellung

Anträge im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 30. Dezember 2019 konnten bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages erneuerbarer Energien im Rahmen des Förderprogramms: Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/beg.

Verwendungsnachweis

Für bereits bewilligte Anträge ist der Verwendungsnachweis nach Inbetriebnahme und spätestens vor dem Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist unter Vorlage der geforderten Unterlagen einzureichen.

Die Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen kann über den Postweg oder über den Upload-Bereich unter Informationen zum Thema / Formulare erfolgen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Heizen mit Erneuerbaren EnergienBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontags - Freitags: 08:00 - 18:00
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  • Feedback – Heizen mit Erneuerbaren Energien
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