Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien
Profitieren Sie von einer Förderung bis zu 1.200 Euro bei einer Errichtung einer Anlage zur Visualisierung des Ertrags aus Erneuerbaren Energien.
Quelle: © Fotolia.com/visdia
Ziel ist die Veranschaulichung des Ertrages einer Anlage zur Nutzung erneuerbaren Energien oder deren eingesetzte Technologie in allgemein zugänglichen Räumen, z. B. durch elektronische Anzeigetafeln.
Gefördert wird die Errichtung einer Anlage zur Visualisierung des Ertrags aus Erneuerbaren Energien an folgenden Standorten:
Unter Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien fallen:
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand entstehen (netto).
Anträge für die Förderung von den Trägern dieser Einrichtungen, sofern auch eine allgemeine Antragsberechtigung nach Nummer III der Förderrichtlinien vorliegt, sind vor Vorhabensbeginn zu stellen (zweistufiges Antragsverfahren).
Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung durchgeführt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Der Verwendungsnachweis ist nach Inbetriebnahme und spätestens vor dem Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist unter Vorlage der geforderten Unterlagen einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Um die Förderung zu beantragen, reichen Sie folgende Unterlage ein: Antrag auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme.