Mineralölstatistik

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht monatliche Statistiken über den Handel, die Produktion und den Bestand von Mineralöl in der Bundesrepublik Deutschland.

Diagramm Quelle: © Fotolia.com/Corgarashu

Mineralölstatistik

Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit.

Unternehmen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Erdöl und Erdölerzeugnissen tätig sind, melden mit dem sogenannten „Integrierten Mineralölbericht“ Daten wie Rohöleinkauf, Herstellung von Erdölerzeugnissen, Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Erdölerzeugnissen nach ausgewählten Kundengruppen.

Im Fall einer Einfuhr von Rohöl aus Drittländern oder einer Rohöllieferung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen die Unternehmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitere Merkmale mitteilen.

Unternehmen, die nur Erdölerzeugnisse ein- bzw. ausführen, melden ihren Außenhandel und werden auf dieser Basis in die Statistik einbezogen.

Zum Zwecke der Marktbeobachtung werden vom Zoll gemäß Außenwirtschaftsverordnung monatliche Außenhandelsmeldungen zur Ein- und Ausfuhr von Erdöl und Erdölerzeugnissen bestimmter Warennummern an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt.

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind und die zur Meldung nötigen Erhebungsformulare, erfragen Sie im Zweifelsfall beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über das Kontaktformular.

Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen folgenden Aufgaben:

  • Monatliche Veröffentlichung der Amtlichen Mineralöldaten in Form eines umfassenden Berichts über aktuelle Entwicklungen der Mineralölbranche in Deutschland.
  • Auszugsweise Veröffentlichung von Kerngrößen aus der Mineralölstatistik in den monatlichen MineralölINFOs.
  • Monatliche Information der EU und der Internationalen Energieagentur (IEA) in Paris über die aktuelle Entwicklung auf dem deutschen Ölmarkt (Monthly Oil Statistics) aufgrund internationaler Verpflichtungen. Die internationalen Organisationen veröffentlichen ihrerseits die Daten zusammen mit den von anderen Mitgliedsländern gemeldeten Daten. Insbesondere im Rahmen der Joint Organisations Data Initiative (JODI) wird mithilfe der erhobenen Daten die Beobachtung des Weltölmarktes ermöglicht.
  • Jährliche Erstellung einer Aufkommens- und Verbrauchsbilanz aus unseren Daten zusammen mit Daten des Statistischen Bundesamts. Die Daten werden an die IEA und Eurostat gemeldet (Annual Oil Statistics), die international vergleichbare Energiebilanzen veröffentlichen.
  • Nationale und internationale Krisenvorsorge.

Anträge zur Vorratshaltung für ausländische Vorratspflichtige

Nach § 10 Erdölbevorratungsgesetz muss ein Unternehmen, wenn es Bevorratungsaufgaben für ausländische Vorratspflichtige im Sinne der Artikel 7 und 8 der Richtlinie 2009/119/EG im Inland wahrnehmen will, einen Antrag auf Zustimmung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Restriktive Maßnahmen gegen Russland

Aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisiert haben, hat die Europäische Union Sanktionen gegen Russland erlassen. Rechtsgrundlagen für die Sanktionsmaßnahmen sind der Beschluss 2014/512/GASP sowie die Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Das BAFA wird Änderungen schnellstmöglich integrieren.

Bitte beachten Sie, dass es für Rohöl und Erdölprodukte einerseits Einfuhr- und Handelsverbote und andererseits Meldepflichten, wie aktuell für Erdgaskondensate, gibt (zur Meldepflicht für Erdgaskondensate vgl. Bekanntmachung des BMWK vom 07.02.2023).

Importverbote für verflüssigtes Propan und Butane

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2023 wurde der Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Artikel 1 Nummer 31 der Verordnung (EU) Nr. 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 geändert, indem Güter mit den Zolltarifnummern

  • 2711 12 Propan, verflüssigt
  • 2711 13 Butane, verflüssigt
  • 2711 14 Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien, verflüssigt
  • 2711 19 Gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, a.n.g.

in das Importverbot nach Artikel 3 i Absatz 1 in Verbindung mit Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen wurden. Übergangsweise greift nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine Ausnahme vom Importverbot. Danach dürfen vor dem 19. Dezember 2023 geschlossene Verträge zum Import der oben genannten Güter noch bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.

Für Fragen zu möglichen Importverboten von Erdölprodukten wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse OELIMPORTE_RUSSLAND@bafa.bund.de an das BAFA.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • MineralölstatistikBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 423 – Öl, Berichtswesen, Satellitendatensicherheit Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2188ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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