Mineralölstatistik

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht monatliche Statistiken über den Handel, die Produktion und den Bestand von Mineralöl in der Bundesrepublik Deutschland.

Diagramm Quelle: © Fotolia.com/Corgarashu

Mineralölstatistik

Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit.

Unternehmen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Erdöl und Erdölerzeugnissen tätig sind, melden mit dem sogenannten „Integrierten Mineralölbericht“ Daten wie Rohöleinkauf, Herstellung von Erdölerzeugnissen, Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Erdölerzeugnissen nach ausgewählten Kundengruppen.

Unternehmen, die nur Erdölerzeugnisse ein- bzw. ausführen, melden ihren Außenhandel und werden auf dieser Basis in die Statistik einbezogen.

Zum Zwecke der Marktbeobachtung werden vom Zoll gemäß Außenwirtschaftsverordnung monatliche Außenhandelsmeldungen zur Ein- und Ausfuhr von Erdöl und Erdölerzeugnissen bestimmter Warennummern an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt.

Firmen, die eine Einfuhr von Rohöl aus Drittländern vornehmen oder eine Rohöllieferung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten, müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle deren Merkmale mitteilen. Hierzu erhalten Sie auch weiterführende Informationen unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Rohstoffe/Rohoel/rohoel_node.html

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind und die zur Meldung nötigen Erhebungsformulare, erfragen Sie im Zweifelsfall beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über das Kontaktformular.

Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen folgenden Aufgaben:

  • Monatliche Veröffentlichung der Amtlichen Mineralöldaten in Form eines umfassenden Berichts über aktuelle Entwicklungen der Mineralölbranche in Deutschland.
  • Auszugsweise Veröffentlichung von Kerngrößen aus der Mineralölstatistik in den monatlichen MineralölINFOs.
  • Monatliche Information der EU und der Internationalen Energieagentur (IEA) in Paris über die aktuelle Entwicklung auf dem deutschen Ölmarkt (Monthly Oil Statistics) aufgrund internationaler Verpflichtungen. Die internationalen Organisationen veröffentlichen ihrerseits die Daten zusammen mit den von anderen Mitgliedsländern gemeldeten Daten. Insbesondere im Rahmen der Joint Organisations Data Initiative (JODI) wird mithilfe der erhobenen Daten die Beobachtung des Weltölmarktes ermöglicht.
  • Jährliche Erstellung einer Aufkommens- und Verbrauchsbilanz aus unseren Daten zusammen mit Daten des Statistischen Bundesamts. Die Daten werden an die IEA und Eurostat gemeldet (Annual Oil Statistics), die international vergleichbare Energiebilanzen veröffentlichen.
  • Nationale und internationale Krisenvorsorge.

Im Rahmen der Mineralölstatistik wird eine enge Kooperation zwischen Verwaltung und Wirtschaft praktiziert. Der Wirtschaftsverband Fuels & Energie als Interessenvertretung der Mineralölindustrie veröffentlicht seinerseits umfangreiche Statistiken zum Mineralölmarkt.

Restriktive Maßnahmen gegen Russland

Aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisiert haben, hat die Europäische Union Sanktionen gegen Russland erlassen. Rechtsgrundlagen für die Sanktionsmaßnahmen sind der Beschluss 2014/512/GASP sowie die Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Das BAFA wird Änderungen schnellstmöglich integrieren.

Meldungen von Transaktionen mit Erdgaskondensaten

Nachstehend werden Hinweise veröffentlicht, welche Daten bei nicht von den Verboten des Artikel 3m und Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfassten Transaktionen beim Handel mit Erdgaskondensaten der KN-Unterposition 2709 00 10, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, an das BAFA zu melden sind.

Mit Wirkung zum 17. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2022/2474 vom 16. Dezember 2022 geändert.

Unter anderem wurde Anhang XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Anhang IX Verordnung (EU) Nr. 2022/2474 eingeschränkt. Der geänderte KN-Code 2709 00 lautet seit dem 17. Dezember 2022 wie folgt: „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition 2709 00 10 aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen.“

Somit wurden Erdgaskondensate, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden und in Anlagen zur Produktion von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) hergestellt worden sind, von den Verboten der Artikel 3m und Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgenommen.

Ergänzend wurden in Artikel 3m und Artikel 3n VO (EU) Nr. 833/2014 Meldepflichten für den Handel mit den vorgenannten Erdgaskondensaten festgelegt. Seit dem 17. Dezember 2022 dürfen somit Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die vorgenannten Erdgaskondensate zwar sowohl in die Europäische Union als auch in Drittländer verkaufen oder transportieren oder in die Europäische Union einführen, allerdings müssen sie diese Transaktionen dem Mitgliedstaat melden, in dem sie ansässig, angesiedelt, niedergelassen oder eingetragen sind.

Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Meldungen von Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, angesiedelt, niedergelassen oder eingetragen sind, ist das BAFA. Die Unternehmen müssen das BAFA innerhalb von zwei Wochen unterrichten über

  • Transaktionen zum Kauf, zur Einfuhr oder zum Transport von Erdgaskondensaten, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt worden sind und in Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas hergestellt worden sind, in die Europäische Union (gemäß Artikel 3m Absatz 11 VO (EU) Nr. 833/2014)
  • Transaktionen zum Kauf oder zum Transport von Erdgaskondensaten, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt worden sind und in Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas hergestellt worden sind, zum Kauf oder zum Transport in Drittländer (gemäß Art. 3n Absatz 12 VO (EU) Nr. 833/2014)

Die Meldung über Transaktionen zum Kauf, zur Einfuhr oder zum Transport von Erdgaskondensaten, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt worden sind und in Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas hergestellt worden sind, muss folgende Informationen enthalten:

  • Land des endgültigen Verbleibs
  • Gesetzliche Bestimmung für Meldepflicht (Artikel 3m Absatz 11 oder Artikel 3n Absatz 12 VO (EU) 833/2014)
  • Art der Transaktion: Kauf, Transport oder Einfuhr
  • Zeitpunkt der Transaktion
  • Menge des Erdgaskondensats
  • Name und Ort der Anlage zur Erzeugung von Flüssigerdgas, in der das Erdgaskondensat hergestellt wurden ist

und ist unter Verwendung der auf der Internetseite des BAFA abrufbaren Excel-Datei und des Stichworts „OELIMPORTE_RUSSLAND“ unter der BAFA-Firmennummer (soweit bereits vergeben) an das BAFA zu übermitteln.

Die Meldung in Form der Excel-Datei hat entweder über das Internetportal oder per E-Mail zu erfolgen.

Unternehmen, die bereits vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung meldepflichtige Transaktionen vorgenommen haben, werden aufgefordert, die Meldungen im Nachgang zu erstatten.

Internetportal

Alle Unternehmen der Mineralölindustrie, die dem BAFA bereits im Rahmen der Mineralöldatenerhebung über das Internetportal Bericht erstatten, können dieses auch für die Meldung der Transaktionen mit Erdgaskondensaten verwenden.

Unternehmen, die das Internetportal für die Meldung nutzen wollen, können sich unter Angabe der vollständigen Firmendaten (Name, Adressdaten) sowie einer Kontaktperson (Vorname, Name, Telefon, E-Mail) per E-Mail an OELIMPORTE_RUSSLAND@bafa.bund.de registrieren lassen. Nach Freischaltung durch das BAFA werden die benötigten Zugangsdaten (BAFA-Firmennummer, Passwort) für das Internetportal auf dem Postweg übermittelt.

Per E-Mail

Alternativ zur Nutzung des Internetportals können Unternehmen die Meldung unter Angabe der vollständigen Firmendaten (Name, Adressdaten) sowie einer Kontaktperson (Vorname, Name, Telefon, E-Mail) an die E-Mail-Adresse OELIMPORTE_RUSSLAND@bafa.bund.de versenden.

Importverbote für verflüssigtes Propan und Butane

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2023 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 geändert.

Nach Artikel 3i Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wurden die Zolltarifnummern

  • 2711 12 Propan, verflüssigt
  • 2711 13 Butane, verflüssigt
  • 2711 14 Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien, verflüssigt
  • 2711 19 Gasförmige Kohlenwasserstoffe, verflüssigt, a.n.g.

in den Anhang XXI der oben genannten Verordnung aufgenommen.

Somit ist es verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

Ergänzend wurden in Artikel 3i Absatz 3cb übergangsweise Ausnahmen geregelt. Die Verbote in den Absätzen 1 und 2 des Artikels 3i gelten bis zum 20.12.2024 nicht für die Ausführung von Verträgen, bis vor dem 19.12.2023 geschlossen wurden, oder von Nebenverträgen, die für die Ausführung solcher Verträge erforderlich sind.

Eine Meldung über Transaktionen zum Kauf, zur Einfuhr oder zum Transport von Erzeugnissen, die unter die oben genannten Warenverzeichnisnummern fallen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt worden sind, sind nicht erforderlich.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • MineralölstatistikBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 423 – Mineralöl und Gase, Satellitendatensicherheit, innovativer Schiffbau Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2124 Fax: 06196 908-025111ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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