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Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
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Für den Absatz deutscher Steinkohle zur Energiegewinnung und Stahlerzeugung sowie für Aufwendungen infolge dauerhafter Stilllegungen werden den Bergbauunternehmen Mittel aus dem Haushalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Quelle: © Fotolia.com/malajscy
Der jährliche Beihilfebedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen den Produktionskosten des jeweiligen Bergbauunternehmens und den Drittlandskohlepreisen bzw. den Erlösen ab Zeche und der Summe nachgewiesener Stilllegungsaufwendungen.
Wir prüfen und ermitteln hierzu die Altlasten und Stilllegungsaufwendungen sowie die Produktionskosten, Absatzmengen und Erlöse ab Zeche. Darüber hinaus erheben wir Drittlandskohlepreise frei deutsche Grenze auf Basis der von den Kraftwerks- und Stahlwerksbetreiber gemeldeten Bezugsmengen und Preise für Importkohle.
Derzeit gibt es noch zwei aktive Steinkohlebergwerke in Deutschland, die beide von der RAG betrieben werden. Dies sind Prosper-Haniel in Bottrop und das Bergwerk in Ibbenbüren. Beide werden Ende 2018 endgültig stillgelegt.