Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
Quelle: © Fotolia.com/davis
Die Voraussetzungen für die Förderung der Messeteilnahme sind in einer Förderrichtlinie (Fundstelle: BAnz AT 19.04.2016 B1) niedergelegt.
Das Ziel des Programms ist die Vermarktung von innovativen Produkten und Dienstleistungen durch Messeteilnahmen Gleichzeitig sollen die Exportaktivitäten durch die Messeteilnahme verstärkt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt (siehe Publikationen).
Begünstigte
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Förderbetrag
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil zu den förderfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Antragsverfahren
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag (siehe Formulare), der unverzüglich schriftlich einzureichen ist.
Weitere Informationen
Die Kontaktdaten der Messeveranstalter und genaue Informationen über die Veranstaltung können auf der Homepage des AUMA abgerufen werden. Informationen zum Förderprogramm junge innovative Unternehmen und allgemein zur Außenwirtschaftsförderung stehen auf der Webseite des BMWi zur Verfügung.
Häufige Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Was muss ich als Erstes machen?
Vor der Einreichung eines Bewilligungsantrages beim BAFA ist beim Messeveranstalter nachzufragen, ob eine Teilnahme an dem Gemeinschaftsstand noch möglich ist und wo dieser platziert ist.
Was ist für die Auszahlung der Förderung erforderlich?
Der mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene Vordruck „Verwendungsnachweis (VN)“ ist an das BAFA zurückzusenden. Dies kann unmittelbar nach Bezahlung der Standmietrechnung (d. h. auch vor Messebeginn) erfolgen. Im Vordruck bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Rechnung für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand im Rahmen der jeweiligen Messe an den Veranstalter bezahlt haben. Dem Verwendungsnachweis ist ein Kontoauszug (Kopie) beizufügen mit dem die vollständige Bezahlung der Standrechnung an den Messeveranstalter nachgewiesen wird. Nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Zuwendung auf das im Bewilligungsantrag angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Wie lange dauert es, bis der Förderbetrag auf dem Bankkonto eingeht?
Ab Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dauert es ca. zehn Tage, bis der Betrag – über die Bundeskasse – auf dem Konto des Antragstellers eingeht.
Was versteht man unter einer „De-minimis“-Beihilfe?
Alle Beihilfen (EU, Bund, Land, Gemeinde), die ausdrücklich als „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden. Eine umfangreiche Erläuterung zum Thema „De-minimis“-Beihilfen finden Sie in unserem Glossar.
Fragen zur Förderung
Wie ist der weitere Verfahrensablauf, wenn ich einen Bewilligungsantrag beim BAFA eingereicht habe?
Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des Antragstellers und teilt bei einem positiven Ergebnis dies per E-Mail dem Antragsteller sowie der jeweiligen Kontaktperson des Messeveranstalters mit. Erst dann kann die offizielle Zulassung durch den Messeveranstalter erfolgen. Wenn die Standrechnung vom Veranstalter beim Antragsteller eingeht, leitet dieser eine Kopie der Rechnung entweder postalisch oder per E-Mail an das BAFA (bitte nicht per Fax senden!). Dem Antragsteller wird daraufhin ein Zuwendungsbescheid postalisch zugesandt.
Werde ich auch gefördert, wenn ich auf einem Einzelstand oder auf einem anderen Gemeinschaftsstand ausstelle?
Nein. Ein Unternehmen kann nur dann gefördert werden, wenn es ausschließlich auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für junge innovative Unternehmen platziert ist.
Wie oft kann eine Messeteilnahme gefördert werden?
Es sind max. drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe förderfähig.
Welche Kosten sind förderfähig?
Gefördert werden können die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Messebeteiligungen im Rahmen des Förderprogramms werden 60% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40%. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 50%. Weitere Kosten für zusätzliche – beim Messeveranstalter georderte – Leistungen sind nicht förderfähig.
Nützliche weiterführende Links
Informationen zur Förderung von jungen innovativen Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern finden Sie unter INVEST. Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-hows von jungen Unternehmen finden Sie unter Unternehmensberatung. Informationen zur Förderung von Mobilitätsberatungen für junge Fachkräfte und Auszubildende in KMU finden Sie unter Berufsbildung ohne Grenzen. Weitere Möglichkeiten zur Förderung finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Informationen zu Auslandsmärkten finden Sie bei Germany Trade and Invest (GTaI), Informationen zu einzelnen Zielmärkten erhalten Sie über das Netz der Auslandshandelskammern.
Informationen zum Thema
Publikation
Rechtsgrundlagen
Formulare
Zum Thema
Nach oben