Messeprogramm Young Innovators

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Frau mit einem Tablet in der Hand Quelle: © Fotolia.com/davis

Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.

Hinweis:

Interessierte Veranstalter können vom 15. Januar 2024, 08:00 Uhr, bis 15. März 2024, 18:00 Uhr ihre Messen für das Messeprogramm Young Innovators 2025 über die Internetseite https://younginnovators.german-pavilion.com registrieren.

Weitere Informationen dazu sind der Anlage zu der Richtlinie zu entnehmen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt (siehe Publikationen).

Begünstigte

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
  • und jünger als zehn Jahre alt sind.

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Förderbetrag

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Antragsverfahren

Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag (siehe Formulare) beim BAFA zu stellen.

Weitere Informationen

Die Kontaktdaten der Messeveranstalter und genaue Informationen über die Veranstaltung können auf der Homepage des AUMA abgerufen werden. Allgemeine Informationen zum Förderprogramm Young Innovators und zur Außenwirtschaftsförderung stehen auf der Webseite des BMWK zur Verfügung.

Häufige Fragen

Fragen zum Antragsverfahren

Was muss ich als Erstes machen?

Vor der Einreichung eines Bewilligungsantrages beim BAFA ist beim Messeveranstalter nachzufragen, ob eine Teilnahme am BMWK-Gemeinschaftsstand für Young Innovators noch möglich ist und wo dieser platziert ist.

Was ist bei der Beschreibung der Innovation zu beachten?

Das antragstellende Unternehmen benennt zunächst das innovative Produkt/Verfahren bzw. die innovative Dienstleistung, das/die auf der Messe aus- bzw. vorgestellt werden soll. Beschreiben Sie bitte, welche Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung an diesem Produkt/Verfahren/Dienstleistung vorgenommen wurde und wie sich diese Entwicklung bzw. Verbesserung in wesentlicher Funktion vom bisherigen Produkt/Verfahren/Dienstleistung unterscheidet.

 Aus der Beschreibung muss hervorgehen, ob es sich um eine Selbstentwicklung des antragstellenden Unternehmens handelt.

Nicht ausreichend ist:

  • eine reine Aufzählung innovativer Produkte
  • die Beschreibung des Unternehmens im Allgemeinen als innovativ
  • eine reine Beschreibung eines Produktes

Was ist für die Auszahlung der Förderung erforderlich?

Die Übersendung des Verwendungsnachweises erfolgt online über das Verwendungsnachweisformular. Dies kann unmittelbar nach Bezahlung der Standrechnung (d. h. auch vor Messebeginn) erfolgen. Die bereits vorausgefüllte Verwendungsnachweiserklärung ist durch die geforderten Angaben zu ergänzen. Weiterhin ist ein Kontoauszug/-ausdruck hochzuladen, mit dem die vollständige Bezahlung der Standrechnung an den Messeveranstalter nachgewiesen wird. Nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Zuwendung auf das in der Verwendungsnachweiserklärung angegebene Bankkonto ausgezahlt.

Wie lange dauert es, bis der Förderbetrag auf dem Bankkonto eingeht?

Ab Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dauert es ca. zehn Tage, bis der Betrag – über die Bundeskasse – auf dem Konto des Antragstellers eingeht.

Was versteht man unter einer „De-minimis“-Beihilfe?

Alle Beihilfen (EU, Bund, Land, Gemeinde), die ausdrücklich als „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden. Eine umfangreiche Erläuterung zum Thema „De-minimis“-Beihilfen finden Sie in unserem Glossar.

Fragen zur Förderung

Wie ist der weitere Verfahrensablauf, wenn ich einen Bewilligungsantrag beim BAFA eingereicht habe?

Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des Antragstellers und teilt bei einem positiven Ergebnis dies per E-Mail dem Antragsteller sowie der jeweiligen Kontaktperson des Messeveranstalters mit. Erst dann kann die offizielle Zulassung durch den Messeveranstalter erfolgen. Wenn die Standrechnung vom Veranstalter beim Antragsteller eingeht, leitet dieser eine Kopie der Rechnung entweder postalisch oder per E-Mail an das BAFA (bitte nicht per Fax senden!). Dem Antragsteller wird daraufhin ein Zuwendungsbescheid postalisch zugesandt.

Werde ich auch gefördert, wenn ich auf einem Einzelstand oder auf einem anderen Gemeinschaftsstand ausstelle?

Nein. Ein Unternehmen kann nur dann gefördert werden, wenn es ausschließlich auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für Young Innovators platziert ist.

Wie oft kann eine Messeteilnahme gefördert werden?

Es sind max. drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe förderfähig.

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden können die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Messebeteiligungen im Rahmen des Förderprogramms werden 60% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40%. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50% der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 50%. Weitere Kosten für zusätzliche – beim Messeveranstalter georderte – Leistungen sind nicht förderfähig.

Nützliche weiterführende Links

Informationen zur Förderung von jungen innovativen Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern finden Sie unter INVEST. Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-hows von jungen Unternehmen finden Sie unter Unternehmensberatung. Informationen zur Förderung von Mobilitätsberatungen für junge Fachkräfte und Auszubildende in KMU finden Sie unter Berufsbildung ohne Grenzen. Weitere Möglichkeiten zur Förderung finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Informationen zu Auslandsmärkten finden Sie bei Germany Trade and Invest (GTaI), Informationen zu einzelnen Zielmärkten erhalten Sie über das Netz der Auslandshandelskammern.

Informationen zum Thema

Informationen und Unterlagen für Veranstalter

Kontakt

  • Messeprogramm Young InnovatorsBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 414 – Auslandsmarkterschließung, Messen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornAdministrativer Bereich Telefon: 06196 908-2409Grundsatzfragen Telefon: 06196 908-2669 Fax: 06196 908-1500ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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