Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Baustelle mit Kränen Quelle: © Fotolia.com/frenk58

Das BAFA wirkt an der Umsetzung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I, Seite 1861) mit und ist an der Vollzugs- und Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beteiligt.

Es findet eine Vollerhebung von Förderdaten im Bereich der GRW statt. Die erforderlichen Angaben werden von den Meldestellen aus den Bundesländern übermittelt. Unter anderem ist es Aufgabe des BAFA, Daten für die Berichterstattung statistisch aufzuarbeiten. Die Informationen werden Bundesbehörden und für parlamentarische Anfragen zur Verfügung gestellt.

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Bewilligungsstatistik

Als Beitrag zur Vollzugskontrolle führt das BAFA eine Statistik der von den Bundesländern bewilligten Anträge. Zu diesem Zweck übermitteln die an der Förderung beteiligen Bewilligungsstellen der Bundesländer dem BAFA die erteilten Bewilligungsbescheide zur statistischen Erfassung. Im Zuge der Erfassung prüft das BAFA die Bewilligungsbescheide auf Einhaltung der Förderregeln. Außerdem erstellt das BAFA aus dem Datenbestand eine Statistik der bewilligten Förderfälle (Bewilligungs- oder Sollstatistik), die Aussagen über die geplante Mittelverwendung sowie über die geförderten Investitionen und Arbeitsplätze ermöglicht.

Verwendungsnachweisstatistik

Da die bewilligten Fördervorhaben nicht immer im ursprünglich geplanten Umfang durchgeführt werden, stimmen die Bewilligungsdaten nicht vollständig mit den tatsächlichen Förderergebnissen überein. Das BAFA führt daher eine weitere Statistik auf Basis der Ergebnisse der von den jeweiligen Bundesländern durchzuführenden Verwendungsnachweiskontrollen. Diese sogenannte Ist-Statistik ermöglicht Aussagen über die tatsächlich verausgabten Mittel sowie das tatsächliche Investitionsvolumen und die tatsächlichen Arbeitsplatzeffekte.

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Nachfolgende Informationen richten sich an die Nutzer aus den Meldestellen der Bundesländer.

Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über das Onlineportal auf der BAFA-Internetseite, besteht auch die Möglichkeit der Anbindung an firmeninterne Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels Schnittstelle.

Für die Realisierung arbeitet unser Referat Informationstechnik mit den von den Firmen beauftragten Softwarehäusern eng zusammen.

Zum Thema

Kontakt

  • GemeinschaftsaufgabeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 423 – Mineralöl und Gase, Satellitendatensicherheit, Förderung Innovativer Schiffbau Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2598ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

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