Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:
- Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
- Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.
Das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Monitoring-Fragebogen sowie den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Formulare“.
Anmeldung
Zum Anmelden benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die
Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen, nicht aber die Abkürzung „UBF“, ein. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ zum Monitoring-Fragebogen und dem Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus. Nach vollständiger Befüllung der beiden Fragebögen gelangen Sie auf die Seite zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Auflistung siehe oben).
Im nächsten Schritt gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben. Sie haben hierbei noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Nachfolgend erhalten Sie eine E-Mail des BAFA mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht gestellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, z. B. aufgrund einer Anhörung, sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.
Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses
Die Leitstelle prüft im Anschluss Ihre vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet Ihre Unterlagen mit einem Votum versehen an das BAFA als Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die mögliche Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie erfüllen.