Unternehmensberatung

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Zwei Menschen im Meeting Quelle: © iStock.com/H-Gall

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Antragstellung, die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie das Hochladen zusätzlicher Unterlagen (Upload-Bereich) ist über das jeweilige Online-Portal möglich.

Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie nachfolgend.

Aktueller Hinweis vom 04. Dezember 2023

Wir bitten um Beachtung, dass für die Einreichung des Verwendungsweises bei der Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) nur noch ein einseitiges Formular erforderlich ist. Darin erklären Sie mit Datum und Unterschrift, dass Sie das Merkblatt zur Kenntnis genommen haben.  Das dazugehörige Merkblatt haben wir ebenfalls für Sie auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Antragstellung

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen (siehe Reiter „Formulare“). Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.

Das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Monitoring-Fragebogen sowie den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Formulare“.

Anmeldung

Zum Anmelden benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die

Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen, nicht aber die Abkürzung „UBF“, ein. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ zum Monitoring-Fragebogen und dem Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus. Nach vollständiger Befüllung der beiden Fragebögen gelangen Sie auf die Seite zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Auflistung siehe oben).

Im nächsten Schritt gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben. Sie haben hierbei noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Nachfolgend erhalten Sie eine E-Mail des BAFA mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht gestellt.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, z. B. aufgrund einer Anhörung, sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Die Leitstelle prüft im Anschluss Ihre vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet Ihre Unterlagen mit einem Votum versehen an das BAFA als Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

Die mögliche Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie erfüllen.

Betrugs- und Korruptionsprävention

Auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Sie über das anonyme Online-Kontaktformular Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen melden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Betrugs- und Korruptionsprävention.

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