Berufsbildung ohne Grenzen
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Mit dem Förderprogramm sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d. h. Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten und einem erwirtschafteten Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro) sowie deren Auszubildende und junge Fachkräfte für die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Mobilität während und nach der Ausbildung sensibilisiert werden. KMU sind in zunehmendem Maße auch auf internationalen Märkten tätig. Diese Entwicklung stellt auch an Beschäftigte in KMU neue Anforderungen, denn Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenz sowie Kenntnisse über die Arbeitsorganisation, Arbeitstechniken und Technologien im Ausland gewinnen damit auch für den Mittelstand immer mehr an Bedeutung. Um notwendige Kompetenzen und Kenntnisse zu erwerben, sind daher grenzüberschreitende Mobilitätsprojekte in der beruflichen Bildung erforderlich.
Durch qualitativ hochwertige und wirtschaftsnahe Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten soll die grenzüberschreitende Mobilität der Auszubildenden und jungen Fachkräfte von kleinen und mittleren Unternehmen gesteigert werden.
Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und löst die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 20. November 2019 ab. Sie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Anträge können laufend bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Informationen zum Antragsverfahren
Antragsberechtigte
Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.
Darüber hinaus sind gegebenenfalls Verbundprojekte antragsberechtigt, sofern einer der Projektpartner die o.g. Voraussetzungen nachweisen kann.
Antragsverfahren
Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen. Weitere Erläuterungen finden sich in den „Erläuterungen und Hinweisen zur Richtlinie“. Bewilligungsanträge (siehe Formulare) sind beim BAFA zu stellen.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Richtlinie werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal gefördert.
Dies beinhaltet vor allem die Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal zu Möglichkeiten von Praktika im Ausland.
Darüber hinaus werden die Organisation und Nachbereitung von Entsendungen eigener oder die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte sowie Reisen von Berufsbildungspersonal gefördert. Auch begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten sowie die Unterstützung der zentralen Koordinierung und Steuerung eines bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung können bezuschusst werden (siehe Anlage zur Richtlinie).
Art und Höhe der Förderung
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.
Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
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