Digitale Ausstattung

Ein Handy wird in den Händen gehalten Digitale Ausstattung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Fotolia.com/vege

Ausweitung der Förderung digitaler Ausstattung in ÜBS für den Bereich Fort- und Weiterbildung

Noch bis zum 30. Juni 2025 können beim BAFA Anträge für höhere Zuschüsse zur digitalen Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten gestellt werden. Mit der Bekanntmachung „Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren“ vom 3. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Sonderförderung zur Digitalisierung von ÜBS für den Bereich der Fort- und Weiterbildung ausgeweitet. Die Höhe des Bundeszuschusses zu den förderfähigen Ausgaben beträgt jetzt 90 %. Durch die Erhöhung der Förderung soll die digitale Ausstattung von ÜBS im Bereich Fort- und Weiterbildung möglichst schnell vorangetrieben und das bundesweite Netzwerk der Berufsbildungsstätten auf den modernsten technischen Stand gebracht werden. Ziel ist es, nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Handwerksmeister und Führungspersonen zu erreichen und digitales Know-how in die kleinen und mittleren Betriebe zu bringen.

Mit der 3. Änderung vom 20. Mai 2022 hat das BMWK die Bekanntmachung mit Wirkung vom 01. Mai 2022 an die Voraussetzungen der Gemeinsamen Richtlinien zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren angepasst. Damit sind digitale Beschaffungen auch außerhalb des staatlichen Bildungsauftrags förderfähig, wenn sie überwiegend der im staatlichen Bildungsauftrag liegenden Fort- und Weiterbildung dienen. Eine Nutzung für die überbetriebliche Ausbildung bzw. zur Vorbereitung, Ermöglichung oder Unterstützung der Berufsausbildung oder eines Berufsabschlusses ist zulässig. Unabhängig davon ist nun auch die Förderung von Innovationsräumen möglich.

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