Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

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Hinweis

Seit 1. September 2018 können beim BAFA Anträge für höhere Zuschüsse zur digitalen Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten gestellt werden. Im Rahmen der Sonderförderung zur Digitalisierung von ÜBS für den Bereich der Fort- und Weiterbildung beträgt die Höhe des Bundeszuschusses zu den förderfähigen Ausgaben jetzt 90 %. Durch die Erhöhung der Förderung soll die digitale Ausstattung von ÜBS im Bereich Fort- und Weiterbildung möglichst schnell vorangetrieben und das bundesweite Netzwerk der Berufsbildungsstätten auf den modernsten technischen Stand gebracht werden. Ziel ist es, nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Handwerksmeister und Führungspersonen zu erreichen und digitales Know-how in die kleinen und mittleren Betriebe zu bringen. Weitere Informationen zum Förderverfahren, die Liste förderfähiger Ausstattungsgegenstände und Antragsformulare finden Sie hier.

Weder im Handwerk, noch in anderen Bereichen der Wirtschaft kann davon ausgegangen werden, dass das in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorhandene Fachwissen beziehungsweise die vorhandenen Anlagen und Maschinen jederzeit dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Hier leisten überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung in der beruflichen Ausbildung im Dualen System und in der beruflichen Fort- und Weiterbildung und stellen eine flächendeckende Bildungsinfrastruktur auf hohem Niveau sicher. Sie nehmen als Lernorte der außerbetrieblichen Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes auch auf gesetzlicher Grundlage Bildungsaufgaben im öffentlichen Interesse wahr. ÜBS sind sich ständig verändernden Rahmenbedingungen wie der demographischen Entwicklung und dem technologischen Wandel unterworfen. Mit der Förderung von Maßnahmen der Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll bundesweit eine adäquate, an die veränderten bildungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasste, Bildungsinfrastruktur gewährleistet werden. Durch ihr hochwertiges Bildungsangebot tragen ÜBS entscheidend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland sowie zum Erhalt beziehungsweise der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei.

Zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Handwerk ist im Rahmen der Regelförderung bzw. der Förderung der digitalen Ausstattung nun auch die Förderung von Innovationsräumen möglich. Innovationsräume dienen der Demonstration, Vermittlung und Erprobung innovativer Technologien und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen sie eine strategische Ideen- und Konzeptentwicklung sowie einen Erfahrungsaustausch und eine Vernetzung mit Wissenschaft und Forschung ermöglichen. Auch die Durchführung von Maßnahmen zur Fachkräfte- und Nachwuchswerbung wird hier ermöglicht.

Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren

Seit dem Jahr 2000 wird neben der investiven Förderung auch die Weiterentwicklung von ÜBS zu technologieorientierten Kompetenzzentren gefördert. Nach den Fördergrundsätzen des BMWK soll mit ihr vor allem der Technologietransfer und die Innovationskompetenz von KMU gestärkt und die Unternehmen in die Lage versetzt werden, auf die dynamischen Entwicklungsprozesse sich verändernder wirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen zu reagieren.

Zum Förderverfahren

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden

  • die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS.
  • die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren.

Förderberechtigung

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Art der Förderung

Das BAFA gewährt einen anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden können Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung von Werkstätten und Unterrichtsräumen dienen. Bei der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren können auch Personal- und Sachausgaben gefördert werden.

Antragsverfahren

Geplante Vorhaben werden abhängig vom Schwerpunkt der Maßnahme (Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung) dem BIBB oder BAFA angezeigt. Dazu ist das Formular „Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“ zu verwenden. Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars sind unter „Handreichung zur Anzeige einer Maßnahme“ zu finden.

Informationen zum Thema

Publikationen

Rechtsgrundlagen

Formulare

Kontakt

  • Überbetriebliche BerufsbildungsstättenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 412 – Förderung Überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Film Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornBundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen
    Verwendungsnachweisprüfung
    Telefon: 06196 908-2371 Fax: 06196 908-112371
    Bundesländer: Baden Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein Telefon: 06196 908-2564 Fax: 06196 908-112564Bundesländer: Bayern, Niedersachsen (ohne Städte Hannover + Oldenburg) Telefon: 06196 908-2382 Fax: 06196 908-112382Bundesländer: Niedersachsen (nur Städte Hannover + Oldenburg), Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt Telefon: 06196 908-2540 Fax: 06196 908-112540Verwendungsnachweisprüfung Telefon: 06196 908-2863 Fax: 06196 908-112863ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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