Passgenaue Besetzung (bis 31.12.2023)
Das Förderprogramm läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Hinweis:
Am 10.11.2023 wurde die Richtlinie zum novellierten Bundesprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ veröffentlicht. Somit unterstützen fachlich versierte Berater auch weiterhin Betriebe bei der Bewerbersuche und der betrieblichen Integration inländischer und ausländischer Jugendlicher sowie Geflüchteter. Weitere Informationen, sowie die neue Richtlinie „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ finden Sie hier.
Mit der Passgenauen Besetzung (vormals Passgenaue Vermittlung) wird die mittelständische Wirtschaft mittlerweile seit 2007 aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt.
Im Mittelpunkt der Maßnahme stehen der kleine beziehungsweise mittelständische Betrieb und dessen Versorgung mit (zukünftigen) Fach- und Nachwuchskräften. Aktuell konzentrieren sich dabei rund 140 geförderte Berater/innen auf die Besetzung der zahlreichen freien Lehrstellen mit Jugendlichen und jungen Erwachsen ohne Flüchtlingsstatus. In diesem Zusammenhang besuchen und beraten sie Unternehmen, ermitteln den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden, erstellen Anforderungs- und Stellenprofile, suchen in Schulen, auf Messen und im Netz nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und sichten Bewerbungsunterlagen. Mit Hilfe von Auswahlgesprächen versuchen die Berater/innen die Fähig- und Fertigkeiten der Jugendlichen richtig einzuschätzen, eine Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen zu treffen und dem Betrieb einen möglichst passgenauen Vorschlag zu unterbreiten. Bei der Suche kooperieren die Berater/innen mit zahlreichen anderen regionalen und überregionalen Akteuren am Übergang von Schule zu Beruf wie beispielsweise den Arbeitsagenturen und Jobcentern.
Zum Förderverfahren
Ziel der Förderung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung bei der Versorgung mit Fachkräften vor besonderen Herausforderungen. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen, weniger Erfahrung bei der Rekrutierung und sind seltener überregional bekannt. Im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte sind KMU daher benachteiligt. Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu erhalten, sollen sie bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs durch ein bundesweites und möglichst flächendeckendes Angebot an Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern und anderen gemeinnützigen Organisationen der Wirtschaft mit den Zielen erbracht werden, offene Ausbildungsplätze passgenau mit inländischen Jugendlichen zu besetzen, eine Willkommenskultur für jugendliche Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Ausland herzustellen und die Betriebe bei deren Integration sowie der Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu unterstützen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kammerorganisationen, insbesondere
- die Handwerkskammern,
- die Industrie- und Handelskammern und
- die Kammern der Freien Berufe.
- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Art und Höhe der Förderung
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus den zur bedarfsgerechten Durchführung notwendigen projektbezogenen Personalausgaben (= Arbeitgeber-Brutto) bis zu einer Höhe, die grundsätzlich TVöD 10 entspricht, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes. Die Projektträger erbringen mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben in Form einer Eigenbeteiligung.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Antragstellung/Antragsfrist/Ansprechpartner
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts und des ESF im Sinne dieser Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über den Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) zur Verfügung gestellt.
Der ZDH ist als zentrale Leit- und Prüfstelle in das Förderverfahren eingebunden. Die Anträge sind beim ZDH, Abteilung Gewerbeförderung, Mohrenstraße 20/21 in 10117 Berlin einzureichen. Er leitet die Anträge nach entsprechender (Vor-)Prüfung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur abschließenden Entscheidung weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Projektseite des ZDH.
Projektträger
Als neuen Service und zur besseren Übersicht stellen wir Ihnen die Projekträger auf unserer interaktiven Karte zur Verfügung.
Betrugs- und Korruptionsprävention
Auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Sie über das anonyme Online-Kontaktformular Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen melden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Betrugs- und Korruptionsprävention.
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