Willkommenslotsen (bis 31.12.2023)

Das Förderprogramm läuft am 31. Dezember 2023 aus.

Hinweis:

Am 10.11.2023 wurde die Richtlinie zum novellierten Bundesprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ veröffentlicht. Somit unterstützen fachlich versierte Berater auch weiterhin Betriebe bei der Bewerbersuche und der betrieblichen Integration inländischer und ausländischer Jugendlicher sowie Geflüchteter. Weitere Informationen, sowie die neue Richtlinie „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ finden Sie hier.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs hat sich in den letzten Jahren zu einer der zentralen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland entwickelt. Die Mehrheit der Betriebe sieht den Fachkräftemangel bereits jetzt als ihr größtes Geschäftsrisiko an. Der fortschreitende demografische Wandel wird dieses Problem zukünftig weiter verstärken. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von Fachkräfteengpässen besonders betroffen, aber auch größeren Unternehmen fällt es zunehmend schwer, qualifizierte Fachkräfte zu finden oder Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist als langfristig ausgerichtete Maßnahme anzusehen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind Unternehmen daher vermehrt auf die Erschließung neuer Bewerbergruppen angewiesen. Die Einstellung und Qualifizierung von Geflüchteten stellt eine Möglichkeit dar, den Bedarf an Fachkräften in den Unternehmen zu decken und gleichzeitig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor allem jungen Geflüchteten, die über eine Bleibeperspektive verfügen, eine nachhaltige Integration in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Beides liegt im Interesse des Bundes.

Seit der Einführung des Förderprogramms im Frühjahr 2016 unterstützen daher durchschnittlich 65 sogenannte „Willkommenslotsen“ bundesweit vornehmlich KMU bei allen Fragen rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung. Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 11. September 2019 soll an die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre angeknüpft werden und das Programm nach Maßgabe neuer Förderkonditionen für weitere vier Jahre (2020 – 2023) fortgeführt werden. Das Kernanliegen des Förderprogramms wird auch zukünftig die Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung der Unternehmen im Kontext der betrieblichen Integration von Geflüchteten sein. Ein neuer, weiterer Schwerpunkt liegt in der anschließenden Betreuung der Unternehmen im Nachgang an die Vermittlung einer / eines Geflüchteten mit dem Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. betriebliche Integration zu sichern.

Anträge können laufend bis zum 31. Oktober des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres gestellt werden.

Zum Förderverfahren

Ziel der Förderung

Die Chance, die eine nachhaltige betriebliche Integration beiden Seiten bietet, stellt Unternehmen gleichzeitig vor besondere Herausforderungen. Durch die professionelle Unterstützung der Willkommenslotsen soll der betriebliche Integrationsprozess begleitet und Unternehmen insbesondere dabei geholfen werden, rechtliche, organisatorische oder bürokratische Hürden zu überwinden.

Die Förderung eines möglichst niedrigschwelligen und individuellen Unterstützungsangebotes, das Unternehmen aller Größenklassen offensteht, liegt daher im Bundesinteresse. Es gleicht die Heterogenität der in den Bundesländern teilweise vorhandenen Programme zur betrieblichen Integration von Geflüchteten aus, regt Synergien zwischen den Aktivitäten der mittelständischen Wirtschaft und Großunternehmen an und unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um die betriebliche Integration von Geflüchteten in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen (Praktikum, Einstiegsqualifizierung), duale Ausbildung oder Beschäftigung.

Die etablierte Struktur der deutschen Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe und Landwirtschaftskammern) eignet sich besonders gut, um ein bundesweit flächendeckendes Unterstützungsangebot durch die Willkommenslotsen anzubieten. Bildungswerke der Wirtschaft und andere Wirtschaftsorganisationen tragen dazu bei, auch regional eine gute Erreichbarkeit der Willkommenslotsen zu gewährleisten.

Die bei den Kammern und Wirtschaftsorganisationen angestellten Willkommenslotsen sollen in ihren Regionen Unternehmen

  • für die Möglichkeit sensibilisieren, Fachkräfte aus dem Kreis der Geflüchteten zu rekrutieren,
  • in die Lage versetzen, Einstellungsentscheidungen in Kenntnis der für die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter geltenden Rahmenbedingungen treffen zu können,
  • durch vorbereitende Tätigkeiten bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten unterstützen sowie
  • im Anschluss an die (Stellen-)Besetzung bei der Sicherung der Nachhaltigkeit der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit unterstützen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen sowie sonstige Maßnahmen, die von den Willkommenslotsen in ihren Regionen mit dem Ziel erbracht werden, Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

Unter einer Integration im Sinne der neuen Förderrichtlinie ist die Besetzung von betrieblichen Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen mit Geflüchteten zu verstehen. Praktika mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten sowie Einstiegsqualifizierungen sind aufgrund der betriebsnahen Vermittlung von Fachkenntnissen und der hohen Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in Ausbildung und Beschäftigung ebenfalls von dieser Definition umfasst.

Die Willkommenslotsen informieren allgemein zu allen rechtlichen und praktischen Fragen in Zusammenhang mit der betrieblichen Integration von Geflüchteten und beraten die Unternehmen individuell im Einzelfall. Eine Vorauswahl passender Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Kreis der Geflüchteten, die Unterbreitung von Vorschlägen sowie die Durchführung von Bewerbungsgesprächen zählen ebenfalls zum förderfähigen Leistungsspektrum.

Im Hinblick auf die nachhaltige betriebliche Integration der Geflüchteten (neuer, weiterer Förderschwerpunkt) werden außerdem Maßnahmen gefördert, welche die Betreuung der Unternehmen auch nach der erfolgreichen Vermittlung von Geflüchteten gewährleisten. Die Willkommenslotsen stehen den Unternehmen auch während der Ausbildung oder Beschäftigung der Geflüchteten als kompetente Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Kammerorganisationen, insbesondere
    • die Handwerkskammern,
    • die Industrie- und Handelskammern,
    • die Kammern der Freien Berufe und
    • die Landwirtschaftskammern.
  • andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind oder von der Körperschaftssteuer freigestellt sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z.B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.

Art und Höhe der Förderung

Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus den zur bedarfsgerechten Durchführung notwendigen projektbezogenen Personalausgaben (= Arbeitgeber-Brutto) bis zu einer Höhe, die grundsätzlich Entgeltgruppe 10 TVöD-Bund entspricht, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes. Die Projektträger erbringen mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben in Form einer Eigenbeteiligung.

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Antragstellung/Antragsfrist/Ansprechpartner

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne dieser Richtlinie sind jährlich bis zum 31. Oktober des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über den Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) zur Verfügung gestellt.

Der ZDH ist als zentrale Leit- und Prüfstelle in das Förderverfahren eingebunden. Die Anträge sind beim ZDH, Abteilung Gewerbeförderung, Mohrenstraße 20/21 in 10117 Berlin einzureichen. Er leitet die Anträge nach entsprechender (Vor-)Prüfung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur abschließenden Entscheidung weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Projektseite des ZDH.

Projektträger

Als neuen Service und zur besseren Übersicht stellen wir Ihnen die Projekträger auf unserer interaktiven Karte zur Verfügung.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Passgenaue Besetzung/WillkommenslotsenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 413 – Beratungsförderung, Fachkräftesicherung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2961ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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