Wie kann ich einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung für meine in Folge der Frequenzumstellung nicht mehr verwendbaren Funkmikrofone stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren (Online-Portal) und anschließender postalischer Einsendung aller sonstigen Antragsunterlagen. Das genaue Verfahren wird auf der Internetseite eingehend beschrieben und im Rahmen des Antragsverfahrens umfassend erläutert.
Kann ein Antragsteller mehrmals einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung stellen?
Ja, wenn es sich dabei um verschiedene Geräteeinheiten handelt. Für jede Geräteeinheit wird eine Billigkeitsleistung nur einmal gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Funkgerät als mobil genutzt gilt?
Für Geräteeinheiten, die bestimmungsgemäß überwiegend mobil genutzt werden, sind in der Antragstellung mindestens fünf Veranstaltungsorte mit fünf verschiedenen Postleitzahlen (bundesweit oder regional) anzugeben, an denen die Geräte im Laufe der vergangenen 12 Monate genutzt worden sind. Für zumindest zwei dieser Veranstaltungsorte sind im Rahmen des Antragsverfahrens Nachweise über den Einsatz der Geräte vorzulegen.
Kann ich mehrere Geräte in einem Antrag zusammenfassen?
Grundsätzlich ja, Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um Geräte handelt, die
- an einem Standort sowie innerhalb des selben Frequenzbereichs genutzt werden
oder
Ist die Gewährung einer Billigkeitsleistung auch ohne die Vorlage eines Kaufbelegs möglich?
Nein, es muss das Original oder die beglaubigte Kopie des Kaufbelegs oder der Anschaffungsrechnung, ausgestellt auf den Antragsteller sowie mit Anschaffungsdatum und Anschaffungspreis versehen, vorgelegt werden.
Muss der Kaufbeleg beziehungsweise die Anschaffungsrechnung zwingend auf den Antragsteller ausgestellt sein?
Ja, weil die Rechnung als Eigentumsnachweis für die betroffene Geräteeinheit dient.
Erhalte ich meine eingereichten Unterlagen nach der Antragstellung wieder zurück?
Nein, sämtliche Unterlagen werden nach der Bearbeitung im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vernichtet. Sollten Sie das Original des Kaufbelegs noch benötigen, reichen Sie dieses bitte nicht ein, sondern alternativ eine beglaubigte Kopie des Kaufbelegs.
Muss ich bei der Antragstellung des Anschaffungswert der betroffenen Funkmikrofone mit oder ohne Mehrwertsteuer angeben?
Firmen und sonstige juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Anschaffung der betroffenen Funkmikrofone nach § 15 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, müssen den Netto-Anschaffungswert der Geräte, das bedeutet ohne Mehrwertsteuer, angeben. Personen, die zum Zeitpunkt der Anschaffung der betroffenen Geräte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, geben den Brutto-Anschaffungswert der Geräte, d. h. mit Mehrwertsteuer, an.
Wie erhalte ich die mir bewilligte Billigkeitsleistung?
Nach Prüfung und Erteilung eines Bewilligungsbescheides erfolgt die Auszahlung der bewilligten Leistung unbar auf das im Antrag angegebene Konto des Antragstellers. Eine Abtretung ist nicht zulässig.
Können auch Kirchen beziehungsweise kirchliche Einrichtungen und öffentlich rechtliche Institutionen eine längere Nutzungsdauer von zehn Jahren gemäß Nummer 3 Absatz 4 Buchstabe b der Richtlinie geltend machen.
Ja. Allerdings muss im Rahmen des Antragsverfahrens alternativ zum Freistellungsbescheid des Finanzamtes eine von einer autorisierten Person (zum Beispiel Behördenleiter, Bürgermeister, Landrat, Bischof, Vorsitz Landeskirche) unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut vorgelegt werden:
Nachweis
Das Land/die Gemeinde/der Gemeindeverband/die Kirche (Name:) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz unterliegt er/sie damit nicht der Körperschaftsteuer. Er/sie ist insoweit den gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz befreiten juristischen Personen vergleichbar. Als juristische Person des öffentlichen Rechts dient sie im Übrigen nach ihrem tatsächlichen Gebaren den steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Er/sie ist grundsätzlich kein Unternehmer im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz.
(Autorisierter Unterzeichner, zum Beispiel Behördenleiter, Bürgermeister, Landrat, Bischof, Vorsitz Landeskirche)
(Behördenstempel/Kirchenstempel)
Wie kann der Indentifikationsnachweis der betroffenen Geräteeinheit erbracht werden?
Der Identifikationsnachweis der betroffenen Geräte soll über die jeweilige Anschaffungsrechnung beziehungsweise den Kaufbeleg erbracht werden.
Welches Datum gilt als Datum der Anschaffung, das für die Einhaltung des Zeitraums vom 1. Januar 2004 beziehungsweise vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 maßgebend ist?end ist?
Als Anschaffungsdatum im Sinne der Richtlinie gilt das Datum des Kaufbelegs oder der Anschaffungsrechnung.
Bei der Online-Antragstellung werden bereits eingegebene Daten gelöscht, wenn man den Button „Zurück“ nutzt? Gibt es Alternativen?
Bitte nutzen Sie die Korrekturmöglichkeiten innerhalb des Programms. Die Zurückbuttons im Browser verhalten sich von Browser zu Browser unterschiedlich. Ein einheitliches Abfangen dieser Eingabe ist nicht möglich. Es werden dort nur die zwischengespeicherten Änderungen angezeigt.