Filmförderung

Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft. Rund 44 Millionen Euro fließen jedes Jahr allein in Förderprogramme und Auszeichnungen. Die Förderung verfolgt das Ziel die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken. Außerdem geht es darum, die Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Kameramann Quelle: © Fotolia.com/Feng Yu

Das Filmförderungsgesetz (FFG) bildet die Rechtsgrundlage für die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA).

Das BAFA stellt nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen darüber aus, dass ein Film den Voraussetzungen der Paragraphen 41, 42 und 44 oder 43 bis 45 FFG entspricht und damit als deutscher Film gilt. Die Bescheinigungen des BAFA sind Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA).

Die Anlage „Kulturelle Kriterien“ ist dem Antrag immer beizufügen, außer wenn es sich um Koproduktionen handelt, die unter dem Europäischen Abkommen Anerkennung finden sollen. In diesen Fällen ist dem Antrag die „Anlage 2 zum Europäischen Abkommen (Nachweis der Europäischen Elemente)“ beizufügen. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte einschließlich der erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das BAFA, Referat 412.

Internationale Filmabkommen

Deutschland unterhält mit einer Reihe von Staaten multi- oder bilaterale Koproduktionsabkommen. Diese Abkommen sollen einen Beitrag für das gegenseitige Verständnis der Kulturen der beteiligten Länder leisten, den Austausch von Filmen zwischen den Ländern fördern und durch Erhöhung der Produktionsbudgets das deutsche Filmschaffen international wettbewerbsfähiger machen. Konkretes Ziel dieser Regierungsabkommen ist es sicherzustellen, dass Koproduktionen zwischen den Vertragsparteien in jedem am Abkommen beteiligten Land wie inländische Produktionen behandelt werden und damit Zugang zu den jeweiligen nationalen Förderungssystemen erhalten. Die an der internationalen Gemeinschaftsproduktion beteiligten Produzenten kommen in ihrem Herkunftsland jeweils in den Genuss aller Vergünstigungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen. Die Projekte müssen vor Drehbeginn durch die jeweiligen zuständigen Behörden als Gemeinschaftsproduktion anerkannt werden. In Deutschland obliegt diese Aufgabe dem BAFA.

Verwertung von deutschen Filmen im Ausland

Das BAFA erteilt auf der Grundlage des Runderlasses Außenwirtschaft Ursprungszeugnisse für die Verwertung von deutschen Filmen im Ausland. Die Erteilung von Ursprungszeugnissen richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen des FFG, die auch für die Erteilung von Bescheinigungen gelten. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte auf dem Postweg an das BAFA, Referat 412.

Filmförderungsgesetz 2017

Am 10. November 2016 wurde im Deutschen Bundestag das neue Filmförderungsgesetz nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung finden Sie unter Rechtsgrundlagen. Nachdem das FFG den Bundesrat passiert hat, ist es am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • FilmförderungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 412 – Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, Film Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornAllgemeine Fragen zur Antragstellung (Formulare, Anlagen) Telefon: 06196 908-2128Deutsche Allein- und Koproduktionen Telefon: 06196 908-2856Internationale Koproduktionen Telefon: 06196 908-2194ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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