Antrag auf Zulassung des Neubaus eines Wärme- bzw. Kältespeichers

Dieser Antrag sowie sämtliche erforderliche Anlagen müssen bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres beim BAFA eingegangen sein (gesetzliche Frist). Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des BAFA-Eingangsstempels und nicht das des Poststempels.

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