10.01.2017Aktualisierung des Teil I Abschnitt A

Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2016 (in Kraft getreten am 24. Dezember 2016) wurde im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste eine ergänzende Anmerkung zur Nummer 0013 eingefügt.

Damit wird die Erfassung von Panzerplatten in besonders hergestellter Verbundbauweise oder aus einzelnen Werkstoffen präzisiert und die bestehende Anwendungspraxis festgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Güterlisten“.

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