12.06.2017Verordnung (EU) 2017/964 und Beschluss (GASP) 2017/974 (Iran)

Einführung einer Muster Endverbleibserklärung

Die Verordnung (EU) 2017/964 vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (Iran-Embargo), wurde am 09.06.17 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Sie finden die Verlinkung zu den Rechtsgrundlagen im Bereich Iran unter „Änderungs- und Durchführungsverordnungen“ bzw. „Gemeinsame Standpunkte des Rates“.

Im Anhang IIa der Verordnung (EU) 2017/964 ist eine Muster Endverbleibserklärung veröffentlicht, welche die gelisteten Güter des Anhangs II der Iran-Embargoverordnung betrifft. Bis auf Weiteres ist jedoch weiterhin die bekannte Endverbleibserklärung „EVE-Anhang II“, welche auf unserer Homepage im Bereich Iran unter „Formulare“ zu finden ist, zu verwenden. Auch bei bereits eingereichten Anträgen ist die Mustererklärung nach Anhang IIa nicht nachzureichen.

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