Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/2268 vom 26. September 2017 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 16. Dezember 2017 in Kraft getreten.
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