09.05.2018Vorabinformation zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27

Das BAFA beabsichtigt, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 aufgrund fortbestehenden Abstimmungsbedarfs zunächst nur bis zum 30.09.2018 zu verlängern.

Weitergehende Verlängerungen bis zum 31.03.2019 sind jedoch beabsichtigt und werden nach Abschluss der Abstimmungen zu etwaigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Mehr Informationen demnächst unter Allgemeine Genehmigungen.

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